Ligen
Donnerstag, 2. Januar 2014
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Viele europäische Länder verfügen über eine professionelle Ligaorganisation, die vom jeweiligen Nationalverband anerkannt ist und sich um bestimmte Aspekte des Profifußballs kümmert, darunter normalerweise die Durchführung der nationalen Meisterschaft.
Auf institutioneller Ebene arbeitet die UEFA mit dem Dachverband der Ligen, den „European Leagues“, zusammen. Die European Leagues sind ein Verein nach Schweizer Recht, der 2005 gegründet wurde und seinen Sitz in Nyon, Schweiz, hat. Seine Ursprünge gehen auf die Gründung der EUPPFL (Association of European Union Premier Professional Football Leagues) 1997 zurück.
Damals setzte sich der Verband aus 14 Mitgliedern zusammen; mittlerweile besteht er aus 32 Mitgliedsligen und Klubvereinigungen aus 25 UEFA-Mitgliedsverbänden. Die Generalversammlung wählt einen Vorstand, der seinerseits einen Präsidenten wählt. Aktueller Präsident der European Leagues ist Lars-Christer Olsson.
Die European Leagues (früher: Verein der europäischen Berufsfußballligen, EPFL) und die UEFA haben im März 2009 eine Grundsatzvereinbarung unterzeichnet, wonach die EPFL die UEFA als Dachverband des Fußballs auf europäischer Ebene anerkennt und die UEFA im Gegenzug die EPFL als Verband zur Vertretung der Interessen der nationalen Profifußballligen in Europa anerkennt. 2012 und 2015 haben die UEFA und die EPFL ihre Grundsatzvereinbarungen erneuert.
Die European Leagues wählen vier Mitglieder, welche die europäischen Profifußballligen im 16-köpfigen Strategischen Beirat für Berufsfußball (SBBF) vertreten. Darin kommen die wichtigsten Interessenträger im europäischen Fußball, d.h. die UEFA, Klubs, Profiligen und Spieler, zusammen, um gemeinsame Lösungen zu wichtigen Themen rund um den Fußball zu finden. Der Beirat erstattet direkt dem UEFA-Exekutivkomitee Bericht und hat wesentlichen Einfluss auf dessen Entscheidungen.
Im September 2017 wurden beim außerordentlichen UEFA-Kongress die vorgeschlagenen Änderungen an den UEFA-Statuten genehmigt und der Weg für eine neue Grundsatzvereinbarung zwischen der UEFA und den European Leagues bereitet, die im Dezember 2017 unterzeichnet wurde und den European Leagues künftig einen Sitz im UEFA-Exekutivkomitee garantiert. Darüber hinaus sind die European Leagues nun auch in einer Reihe von UEFA-Kommissionen vertreten.
Gemäß der Grundsatzvereinbarung 2017 verpflichten sich die UEFA und die European Leagues zur:
(a) Förderung und Stärkung ihrer Zusammenarbeit, insbesondere im Hinblick auf die nachhaltige Entwicklung des Profifußballs in Europa;
(b) Kommunikation und Zusammenarbeit im Hinblick auf den Schutz und die Verbesserung der Ausgeglichenheit in den Wettbewerben, sowohl auf nationaler Ebene als auch in den UEFA-Klubwettbewerben, in Übereinstimmung mit dem Grundsatz der Solidarität zur Sicherstellung eines nachhaltigen und fairen Umverteilungssystems im allgemeinen Interesse des europäischen Fußballs;
(c) Sicherstellung der Umsetzung von Good-Governance-Grundsätzen, damit die Ansichten der EPFL-Mitgliedsligen innerhalb des Entscheidungsprozesses der UEFA angemessen vertreten sind und jene der UEFA innerhalb der Entscheidungsprozesse der EPFL und der EPFL-Mitgliedsligen berücksichtigt werden;
(d) Zusammenarbeit und Verhandlungen zu Themen von gemeinsamem Interesse, einschließlich der Koordination von Spielplänen und der Interaktion zwischen nationalen und UEFA-Klubwettbewerben.
Die European Leagues sind auch ein Sozialpartner im Rahmen der Aktivitäten für sozialen Dialog der EU, die von der Europäischen Kommission im Rahmen der Plattform der EU für sozialen Dialog für Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter bestimmter Branchen eingerichtet wurde, um Sozial- und Arbeitsbedingungen auf europäischer Ebene zu verhandeln. Der soziale Dialog der EU im Bereich Profifußball wurde 2008 geschaffen; zusammen mit der Europäischen Klubvereinigung (ECA) bilden die European Leagues die Arbeitgebervertreter.