UEFA.com funktioniert besser bei anderen Browsern
Um das bestmögliche Erlebnis zu haben, empfehlen wir, Chrome, Firefox oder Microsoft Edge zu verwenden.

Kommissionen und Ausschüsse

Institutionen

Kommissionen sind in die Strategiearbeit der UEFA eingebunden und decken damit das breite Spektrum des europäischen Fußballs ab.

Sitzung der UEFA-Klublizenzierungskommission im Haus des europäischen Fußballs in Nyon.
Sitzung der UEFA-Klublizenzierungskommission im Haus des europäischen Fußballs in Nyon. ©UEFA

19 Kommissionen sind in die Strategiearbeit der UEFA eingebunden und decken damit das breite Spektrum des europäischen Fußballs ab.

Die Kommissionen debattieren über sehr unterschiedliche Themen – von medizinischen Angelegenheiten und Spielertransfers bis hin zum Schiedsrichterwesen; von den Finanzen über die UEFA-Wettbewerbe bis hin zur Übermittlung von Anträgen und Empfehlungen an das UEFA-Exekutivkomitee, das bestimmte seiner Pflichten auch an Kommissionen delegieren kann.

Mitglieder der Kommissionen und Expertenausschüsse werden für die Dauer von vier Jahren ernannt.

Zusammensetzung, Vertretung und Vorsitz
Sofern in den einschlägigen Bestimmungen nichts anderes festgelegt ist, setzen sich die UEFA-Kommissionen zusammen aus:

  • einem Vorsitzenden
  • einem stellvertretenden Vorsitzenden
  • der Anzahl Vizevorsitzender und ordentlicher Mitglieder, die für das problemlose Funktionieren der jeweiligen Kommission als notwendig erachtet wird (einschließlich der Vertreter verschiedener Interessenträger des europäischen Fußballs gemäß der spezifischen Vereinbarungen zwischen der UEFA und dem jeweiligen Interessenträger)

Bei Bedarf kann das Exekutivkomitee für eine Kommission zusätzliche Mitglieder (ohne Stimmrechte) beiziehen. Ein UEFA-Mitgliedsverband kann in einer Kommission nicht durch mehrere Mitglieder vertreten sein (von dieser Regel ausgenommen sind beigezogene Mitglieder). Jeder UEFA-Mitgliedsverband verfügt insgesamt über mindestens zwei Vertreter in UEFA-Kommissionen.

2016 wurde auf Beschluss des UEFA-Exekutivkomitees die Torlinientechnologie eingeführt.
2016 wurde auf Beschluss des UEFA-Exekutivkomitees die Torlinientechnologie eingeführt.©Getty Images

In Abwesenheit des Vorsitzenden oder falls dieser an einer Sitzung oder einem Teil einer Sitzung aufgrund eines Interessenkonflikts nicht teilnahmeberechtigt ist, wird er vom stellvertretenden Vorsitzenden vertreten. Kann der stellvertretende Vorsitzende den Vorsitzenden aus einem dieser Gründe nicht vertreten, übernimmt der ranghöchste verfügbare Vizevorsitzende die Vertretung.

Die ständigen Kommissionen der UEFA sind:

  • Kommission für Landesverbände
  • Finanzkommission
  • Schiedsrichterkommission
  • Kommission für Nationalmannschaftswettbewerbe
  • Kommission für Klubwettbewerbe
  • Kommission für Junioren- und Amateurfußball
  • Kommission für Frauenfußball
  • Kommission für Futsal und Beach Soccer
  • HatTrick-Kommission
  • Kommission für Entwicklung und technische Unterstützung
  • Klublizenzierungskommission
  • Kommission für Stadien und Sicherheit
  • Medizinische Kommission
  • Kommission für den Status und Transfer von Spielern sowie für Spieler- und Spielvermittler
  • Kommission für Rechtsfragen
  • Beratungskommission für Marketingfragen
  • Medienkommission
  • Kommission für Fairplay und soziale Verantwortung
  • Fußballkommission

Expertenausschüsse  
Die Expertenausschüsse setzen sich aus einem Vorsitzenden, einem Vizevorsitzenden und der für das reibungslose Funktionieren des jeweiligen Ausschusses als notwendig erachteten Anzahl ordentlicher Mitglieder zusammen.

Die Mitglieder der Expertenausschüsse müssen folgende Kriterien erfüllen:

  • jünger als 70 Jahre sein
  • Erfahrung und Fachwissen im betreffenden Bereich mitbringen
  • eine der offiziellen UEFA-Sprachen beherrschen (mündlich und schriftlich)
Die UEFA veröffentlicht einen jährlichen Benchmarking-Bericht zum europäischen Klubfußball.
Die UEFA veröffentlicht einen jährlichen Benchmarking-Bericht zum europäischen Klubfußball.©Getty Images

Zusammensetzung, Vertretung und Vorsitz
Der Vorsitzende und der Vizevorsitzende jedes Expertenausschusses werden vom Exekutivkomitee ernannt. In Abwesenheit des Vorsitzenden oder falls er an einer Sitzung oder einem Teil einer Sitzung aufgrund eines Interessenkonflikts nicht teilnahmeberechtigt ist, wird er vom Vizevorsitzenden vertreten. Kann der Vizevorsitzende den Vorsitzenden aus einem dieser Gründe nicht vertreten, ernennen die anwesenden Mitglieder zu Beginn der Sitzung einen Ad-hoc-Vorsitzenden. Der Vorsitzende berichtet dem/den Vorsitzenden der Kommission(en), die der Ausschuss unterstützt, regelmäßig über die Arbeit seines Ausschusses.

UEFA-Expertenausschüsse:

  • Ausschuss der Verwaltungsexperten
  • Antidoping-Ausschuss
  • Ausschuss für Breitenfußball
  • Jira-Ausschuss
  • Ausschuss für die Schiedsrichterkonvention
  • Ausschuss für Stadionbau und -management

Dokumente
UEFA-Organisationsreglement, Ausgabe 2020
UEFA-Dringlichkeitsauschuss, Zusammensetzung und Aufgaben (auf Englisch)