Zwei türkische Klubs aus UEFA-Wettbewerben augeschlossen
Dienstag, 25. Juni 2013
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Bewährungsstrafe für rumänischen Klub
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038 - Bewährungsstrafe für rumänischen Klub
Die Kontroll- und Disziplinarkammer der UEFA verkündete heute ihre Entscheidungen in den Disziplinarverfahren gegen Fenerbahçe Istanbul (Türkei), Beşiktaş Istanbul (Türkei) und Steaua Bukarest (Rumänien).
Die Kontroll- und Disziplinarkammer nahm eine gründliche Analyse in den Fällen von Fenerbahçe Istanbul sowie Beşiktaş Istanbul vor und verhängte folgende Strafen:
• Beşiktaş Istanbul darf nicht an der UEFA Europa League 2013/14 teilnehmen.
• Fenerbahçe Istanbul wird für die nächsten drei Spielzeiten von den UEFA-Klubwettbewerben ausgeschlossen, für die sich der Verein qualifiziert, inklusive der UEFA-Champions-League-Saison 2013/14. Die Strafe betreffend die dritte Spielzeit wird auf fünf Jahre zur Bewährung ausgesetzt.
Die Kontroll- und Disziplinarkammer nahm ebenfalls eine gründliche Analyse des Falls Steaua Bukarest vor; unter Berücksichtigung gewisser mildernder Umstände verhängte sie folgende Strafe:
• Steaua Bukarest wird für eine Saison aus dem UEFA-Klubwettbewerb ausgeschlossen, für den sich der Verein qualifiziert. Die Strafe wird auf fünf Jahre zur Bewährung ausgesetzt.
Die drei Vereine haben die Möglichkeit, vor dem UEFA-Berufungssenat Berufung gegen die Entscheidungen der Kontroll- und Disziplinarkammer einzulegen.
Im Hinblick auf die in die Fälle Fenerbahçe Istanbul und Beşiktaş Istanbul involvierten Vereinsvertreter entschied die Kontroll- und Disziplinarkammer, zunächst zusätzliche Informationen einzuholen, um die verschiedenen Positionen der Beteiligten genauer prüfen zu können.