UEFA begrüßt TAS-Entscheidung über Málaga CF
Dienstag, 11. Juni 2013
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Die UEFA begrüßt die Entscheidung des Internationalen Sportgerichtshofs im Fall von Málaga CF im Hinblick auf die Klublizenzierung und dem finanziellen Fairplay der UEFA.
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Die UEFA ist erfreut darüber, dass der Internationale Sportgerichtshof in Lausanne die Entscheidung der rechtsprechenden Kammer der UEFA-Finanzkontrollkammer für Klubs (FKKK) bezüglich des Verstoßes von Málaga CF gegen das UEFA-Reglement zur Klublizenzierung und zum finanziellen Fairplay bestätigt hat.
Der spanische Klub wird damit von der UEFA Europa League 2013/14 ausgeschlossen und durch den nächstbestplatzierten Verein der spanischen Liga ersetzt, sofern dieser über eine Lizenz verfügt und alle Zulassungskriterien erfüllt. Auch die Málaga auferlegte Geldstrafe von EUR 300 000 wurde bestätigt.