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TAS bestätigt Beşiktaş-Urteil

Klubfinanzkontrolle

Das Schiedsgericht des Sports hat einen Einspruch des türkischen Klubs Beşiktaş JK gegen eine Entscheidung des UEFA-Berufungssenats vom 30. Mai 2012 abgewiesen.

Der TAS hat ein Urteil des UEFA-Berufungssenats bestätigt
Der TAS hat ein Urteil des UEFA-Berufungssenats bestätigt ©UEFA.com

Das Schiedsgericht des Sports (TAS) hat einen Einspruch des türkischen Klubs Beşiktaş JK gegen eine Entscheidung des UEFA-Berufungssenats vom 30. Mai 2012 abgewiesen.

Der TAS bestätigte die Sanktionen, die vom UEFA-Berufungssenat verhängt wurden. Damit ist Beşiktaş JK zu den nächsten beiden UEFA-Klubwettbewerben, für die sich der Klub innerhalb der nächsten fünf Jahre qualifiziert, nicht zugelassen; der Ausschluss vom zweiten Wettbewerb ist für einen Dauer von fünf Jahren auf Bewährung ausgesetzt; Besiktas JK muss zudem eine Geldstrafe in Höhe von 200 000 Euro zahlen, 100 000 davon sind ebenfalls für fünf Jahre auf Bewährung ausgesetzt.

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