Entscheidungen in den Fällen Beşiktaş und Bursaspor
Mittwoch, 30. Mai 2012
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Der Berufungssenat der UEFA hat seine Entscheidungen in zwei Fällen mit türkischen Klubs - Beşiktaş JK und Bursaspor - bekannt gegeben, in denen es um die Verletzung von UEFA-Regeln für Klub-Lizenzierung und finanzielles Fairplay ging.
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Der Berufungssenat der UEFA hat heute beschlossen, den türkischen Klub Beşiktaş JK von den nächsten zwei UEFA-Klubwettbewerben auszuschließen, für die sich der Verein in den nächsten fünf Jahren qualifiziert, Grund sind Verletzungen der UEFA-Regeln für Klub-Lizenzierung und finanzielles Fairplay. Der Ausschluss vom zweiten Wettbewerb ist für fünf Jahre auf Bewährung ausgesetzt.
Der Berufungssenat entschied über einen Einspruch des UEFA-Disziplinarinspektors gegen die Entscheidung vom Kontroll- und Disziplinarausschuss vom 1. Mai und ein Anschlussrechtsmittel von Beşiktaş. Dem Anschlussrechtsmittel wurde teilweise Recht gegeben. Die Strafe aus erster Instanz von 500 000 Euro wurde auf 200 000 Euro reduziert, 100 000 Euro davon sind für fünf Jahre auf Bewährung ausgesetzt.
Auf demselben Treffen wurde über den Einspruch des türkischen Klubs Bursaspor verhandelt. Diesem Einspruch wurde teilweise Recht gegeben. Bursaspor ist für den nächsten UEFA-Klubwettbewerb nicht zugelassen, für den sich der Klub in den nächsten vier Spielzeiten qualifiziert, Grund sind Verletzungen der UEFA-Regeln für Klub-Lizenzierung und finanzielles Fairplay. Dem Anschlussrechtsmittel von Bursaspor wurde teilweise Recht gegeben, die Strafe von 200 000 Euro wurde auf 50 000 Euro reduziert und für vier Jahre auf Bewährung ausgesetzt.
Diese Entscheidungen sind endgültig, vorbehaltlich eines Einspruchs vor dem Internationalen Sportgerichtshof (CAS).