Beschlüsse des XXXVI. Ordentlichen UEFA-Kongresses
Donnerstag, 22. März 2012
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Beim UEFA-Kongress wurden die überarbeiteten Grundsatzvereinbarungen mit der Europäischen Klubvereinigung, dem Verein der europäischen Berufsfußballligen sowie mit der Spielervereinigung FIFPro unterzeichnet.
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Anlässlich des XXXVI. Ordentlichen UEFA-Kongresses am 22. März in Istanbul wurden die überarbeiteten Grundsatzvereinbarungen unterzeichnet, die mit der Europäischen Klubvereinigung (ECA), dem Verein der europäischen Berufsfußballligen (EPFL) sowie mit der Spielervereinigung FIFPro ausgehandelt worden waren.
Zu den wichtigsten Beschlüssen des UEFA-Kongresses gehörte die Genehmigung der Mindestanforderungen für Spielerverträge (die sogenannte Autonome Vereinbarung) als Ergebnis des europäischen sozialen Dialogs zwischen Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern.
Diese Anforderungen sollen in den Gebieten sämtlicher UEFA-Mitgliedsverbände innerhalb von drei Jahren umgesetzt werden. Bevor die Vereinbarung umgesetzt werden kann, muss sie von den Entscheidungsfindungsorganen aller anderen am europäischen sozialen Dialog beteiligten Parteien (ECA, EPFL und FIFPro) genehmigt werden. Im April 2012 soll in Brüssel eine offizielle Unterzeichnungszeremonie stattfinden.
Es wurden verschiedene Änderungen in den UEFA-Statuten vorgenommen, unter anderem:
• die Möglichkeit, in ein und demselben Jahr einen zweiten Ordentlichen Kongress einzuberufen, um finanzielle Angelegenheiten und/oder andere als besonders wichtig erachtete Themen zu behandeln
• die Berufung einer Frau als zusätzliches Mitglied des Exekutivkomitees mit denselben Rechten und Pflichten wie die übrigen Exekutivkomiteemitglieder
• die Umwandlung des Finanzkontrollausschusses für Klubs in ein UEFA-Rechtspflegeorgan, das Disziplinarmaßnahmen verhängen kann
• die Einführung dreier neuer Disziplinarmaßnahmen: Einbehaltung von Einnahmen aus einem UEFA-Wettbewerb, Verbot der Registrierung von neuen Spielern in UEFA-Wettbewerben und Beschränkung der Anzahl der Spieler, die ein Klub zur Teilnahme an UEFA-Wettbewerben registrieren darf.
Schließlich wurde vereinbart, die Amtszeit von UEFA-Kommissions- und -Ausschussmitgliedern von zwei auf vier Jahre zu verlängern.
Der UEFA-Kongress genehmigte außerdem den Bericht des UEFA-Präsidenten und des Exekutivkomitees sowie den Bericht der UEFA-Administration 2010/11.
Zudem wurden die konsolidierte Jahresrechnung 2010/11, die Vereinsjahresrechnung 2010/11 sowie das Budget für das Finanzjahr 2012/13 genehmigt.
Der XXXVII. Ordentliche UEFA-Kongress findet am 24. Mai 2013 in London statt.