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TAS veröffentlicht Urteilsbegründung im Fall Sion

Rechtlich Die UEFA

Das Schiedsgericht des Sports (TAS/CAS) hat die volle Begründung für sein am 14. Dezember 2011 erlassenes Urteil im Fall der UEFA gegen den FC Sion veröffentlicht.

Dem Antrag der UEFA wurde entsprochen
Dem Antrag der UEFA wurde entsprochen ©Sportsfile

Das Schiedsgericht des Sports (TAS/CAS) hat die volle Begründung für sein nach der Anhörung am 24. November 2011 am 14. Dezember 2011 erlassenes Urteil im Fall der UEFA gegen den FC Sion veröffentlicht.

Im dem umfassenden 62-seitigen Dokument erklärt das TAS die Gründe für seine Entscheidung, den Antrag der UEFA, zu bestätigen, dass die OLA [Olympique des Alpes SA] kein Anrecht darauf hat, wieder in die UEFA Europa League 2011/12 eingegliedert zu werden, für zulässig zu erkennen und ihm stattzugeben.

Der Urteilsspruch ist in englischer Sprache auf der Webseite des TAS verfügbar.

Die TAS-Pressemitteilung kann hier eingesehen werden.

Der TAS sagte in der Begründung auch, dass er aufgrund des seitens des Präsidenten von Sion unterschriebenen Anmeldeformulars zur UEFA Europa League 2011/12, das die Zuständigkeit des TAS und die Vereinbarung in den UEFA-Statuten, dass ausschließlich der TAS für Rechtsstreitigkeiten zuständig ist, anerkennt, die notwendige Kompetenz besitzt, in diesem Fall zu entscheiden.

Weiter stellte der TAS fest, dass die UEFA in einer Position sein muss, die die einheitliche Anwendung ihrer Regularien in ganz Europa sicherstellt, um so Gleichheit zwischen den Klubs zu garantieren, die an ihren Wettbewerben teilnehmen. Er kam auch zu dem Schluss, dass die UEFA in ihrer Entscheidung, Sion aus der UEFA Europa League 2011/12 auszuschließen, keinen Missbrauch ihrer marktbeherrschenden Rolle im Sinne des Schweizer Kartellrechts beging.

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