Disziplinarstrafe für PAOK
Dienstag, 10. Januar 2012
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PAOK FC aus der griechischen Super League wurde aufgrund eines Verstoßes gegen die UEFA-Klublizenzierungsregularien von der Kontroll- und Disziplinarkammer der UEFA bestraft.
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Die Kontroll- und Disziplinarkammer der UEFA hat den griechischen Verein PAOK FC aufgrund von Verstößen gegen die UEFA-Klublizenzierungsregularien bestraft.
PAOK wurde mit einer Geldstrafe in Höhe von 250 000 Euro belegt, von denen 200 000 Euro über einen Zeitraum von drei Jahren zur Bewährung ausgesetzt sind. Außerdem wurde PAOK für einen UEFA-Wettbewerb ausgeschlossen, sollten sie sich innerhalb der nächsten drei Jahre qualifizieren. Der Ausschluss ist ebenfalls zur Bewährung ausgesetzt worden.
PAOK muss bis zum 30. Juni 2012 nachweisen, dass der Verein keine ausstehenden finanziellen Verpflichtungen gegenüber Angestellten, den Steuerbehörden, den Sozialversicherungsbehörden oder anderen Vereinen aus Transferabkommen vor dem 30. Juni 2012 mehr hat. Die zuständige Abteilung der UEFA wird sich versichern, dass PAOK dieser Anordnung nachkommt.
Innerhalb von drei Tagen nach Zugang des schriftlich begründeten Urteils kann gegen diesen Urteilsspruch der Kontroll- und Disziplinarkammer der UEFA Einspruch eingelegt werden.