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CAS bestätigt lebenslange Sperre von Oleh Orekhov

Integrität

Der Internationale Sportgerichtshof (CAS) hat das Urteil der UEFA bestätigt, eine lebenslange Fußballsperre gegen Oleh Orekhov zu verhängen. Der Einspruch des Schiedsrichters wurde abgewiesen.

Das CAS-Urteil hat einen Maßstab gesetzt
Das CAS-Urteil hat einen Maßstab gesetzt ©Sportsfile

Gestern, am 18. Januar 2011, hat der Internationale Sportgerichtshof (CAS) in Lausanne den Einspruch des ukrainischen Schiedsrichters Oleh Orekhov abgelehnt. Damit wurde die Entscheidung des UEFA-Berufungssenats vom 18. Mai 2010 bestätigt, in der eine lebenslange Fußballsperre gegen Oleh Orekhov verhängt wurde.

UEFA-Generalsekretär Gianni Infantino sagte zu der Entscheidung des CAS: "Wir sind sehr zufrieden mit der Bestätigung durch den CAS sowie der juristischen Gesamtposition, die durch diesen besonderen Fall definiert wurde. Der Kampf gegen Korruption ist ein schwieriger, aber einer, den wir unbedingt gewinnen wollen. Wenn die Sportgerichtsinstitutionen zusammen eine Politik der Null Toleranz fahren, sind wir gemeinsam stark und können echte Fortschritte erzielen."

Die Entscheidung des UEFA-Berufungssenats folgte jener der UEFA-Kontroll- und Disziplinarkammer vom 18. März 2010 und betraf die Untersuchung des von Orekhov geleiteten Spiels der Gruppe E der UEFA Europa League 2009/10 zwischen dem FC Basel 1893 und dem PFC CSKA Sofia. Basel siegte mit 3:1.

Der UEFA-Berufungssenat war der Auffassung, dass Herr Orekhov die Verhaltensregeln und seine Pflicht zur Meldung von unlauteren Annäherungen verletzt hat, wie es in den UEFA-Regularien definiert wird. Die Verfehlung bestand darin, nicht sofort gemeldet zu haben, dass er Angebote bestimmter Individuen erhielt, aktiv an Spielmanipulationen teilzunehmen.

Der Berufungssenat kam zum Schluss, dass in Anbetracht der Bedeutung der Situation eine lebenslange Verbannung vom Fußball die angemessene Sanktion für Herrn Orekhov sei.

Am 17. Juli 2010 legte Oleh Orekhov beim CAS Einspruch ein und verlangte die Aufhebung der UEFA-Entscheidung. Am 15. Dezember 2010 kam es in Lausanne zu einer Anhörung, in welcher die Parteien, die Rechtsvertreter und ihre Zeugen gehört wurden.

Der CAS-Ausschuss bestätigte die Entscheidung der UEFA und folgerte, dass ohne begründeten Zweifel bewiesen wurde, dass es wiederholt Kontakte zwischen Herrn Orekhov und den Mitgliedern einer kriminellen Gruppe, die in Spielmanipulationen und Wettbetrug verwickelt war, gab. Der CAS-Ausschuss war der Auffassung, dass Oleh Orekhov vorsätzlich die Verhaltensregeln der UEFA-Disziplinar-Regularien verletzte, da er die UEFA nicht direkt davon in Kenntnis setzte, dass man ihn kontaktiert hatte, um ihn in Spielmanipulationen einzubinden.

Dieser Einspruch eines Schiedsrichters (statt zum Beispiel eines Spielers oder Trainers) gegen ein gegen ihn aufgrund der Beteiligung an Spielmanipulationen ergangenes Urteil ist der erste seiner Art im europäischen Fußball. Daher kommt ihm Bedeutung über den Einzelfall hinaus zu.

Im Wesentlichen wurde bestätigt, dass Sportregulatoren Null Toleranz gegen jede Art der Korruption zeigen und so schwere Sanktionen verhängen müssen, dass diese als effektive Abschreckung für all diejenigen wirksam sind, die sonst vielleicht der Versuchung nachgeben würden, sich mit solchen kriminellen Beteiligungen abzugeben. Außerdem wurde bekräftigt, dass der höchste Verhaltensstandard von all jenen abverlangt wird, die auf diesem Niveau am Fußball teilnehmen - seien es Spieler, Manager, Trainer oder Offizielle. Schließlich wurde auch ein Maßstab für die Schwere der in solchen Fällen zu erwartenden Sanktionen gesetzt.

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