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Einspruch von Lille abgelehnt

Fälle

Der Berufungssenat der UEFA hat den 1:0-Sieg von Manchester United FC bei LOSC Lille Métropole bestätigt und den Protest der Franzosen abgewiesen.

Der Berufungssenat der UEFA hat den 1:0-Sieg von Manchester United FC bei LOSC Lille Métropole im Achtelfinal-Hinspiel der UEFA Champions League bestätigt. Damit wurde der Protest der Franzosen abgewiesen, die mit dem Siegtreffer von Ryan Giggs nicht einverstanden waren.

Technischer Fehler
Lille hatte am Montag Einspruch gegen das Urteil der UEFA-Kontroll- und Disziplinarkammer eingelegt, mit der Begründung, dass dem Schiedsrichter am 20. Februar ein technischer Fehler unterlaufen wäre. Das Freistoßtor von Ryan Giggs hätte nicht zählen dürfen, weil der Schiedsrichter den Ball noch nicht mit einem Pfiff freigegeben hatte.

Urteil bestätigt
Der Berufungssenat bestätigte jedoch die ursprüngliche Entscheidung, dass dabei kein technischer Fehler vorliegt. Damit hat der 1:0-Sieg der Engländer Gültigkeit. Lille hat nun die Möglichkeit, innerhalb von drei Tagen nach dem Erhalt der Urteilsbegründung des UEFA-Berufungssenats einen weiteren Einspruch beim Sportgerichtshof einzureichen.