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SFL bestraft Aarau

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Die Disziplinarkommission der Schweizer Super League hat den 4:0-Sieg des FC Aarau gegen den FC St. Gallen in eine 0:3-Niederlage umgewandelt, da Aarau einen nicht qualifizierten Spieler eingesetzt hat.

Die Disziplinarkommission der Schweizer Super League hat den 4:0-Sieg des FC Aarau am 17. September gegen den FC St. Gallen in eine 0:3-Niederlage umgewandelt, da Aarau mit dem Ersatztorhüter Astrit Rrustemaj einen nicht qualifizierten Spieler eingesetzt hat.

Keine Qualifikation beantragt
Die FC Aarau AG hatte für diesen Spieler keine Qualifikation beantragt, weshalb Astrit Rrustemaj nur für den Verein „FC Aarau 1902“ und nicht für die AG spielberechtigt war. Letzteres müsste er aber sein, um an Meisterschaftsspielen der SFL teilnehmen zu können, erklärte die SFL in ihrer Urteilsbegründung.

Forfaitniederlage als Konsequenz
Gemäß den Statuten der SFL zieht der Einsatz eines nicht qualifizierten Spielers eine so genannte Forfaitniederlage nach sich.