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Trainerkonvention macht sich bezahlt

Trainerausbilder

Über 143.000 Übungsleiter sind europaweit von der UEFA-Trainerkonvention anerkannt.

Dieser von Frank Ludolph, UEFA-Leiter der Abteilung Fußballausbildung, geschriebene Artikel erscheint in der neuesten Ausgabe der UEFA-Publikation The Technician.

Am 17. Januar 1998 erfolgte in Gent die Ratifizierung der "UEFA-Konvention über die gegenseitige Anerkennung von Trainerqualifikationen" durch die sechs damals in der Trainerausbildung als führend eingestuften Nationen: Dänemark, Deutschland, Frankreich, Italien, die Niederlande und Spanien.

Dreistufige Ausbildung
Seither sind zahlreiche andere Länder dieser Konvention beigetreten, die auf einem dreistufigen Ausbildungssystem mit den folgenden Abschlüssen beruht: B-Lizenz (mindestens 120 Ausbildungsstunden), A-Lizenz (ebenfalls mindestens 120 Ausbildungsstunden) und Pro-Lizenz (mindestens 240 Ausbildungsstunden). Eine B-Lizenz berechtigt zur Ausbildung von Junioren und Erwachsenen auf der unteren Amateurstufe, mit einer A-Lizenz können Junioren und Amateure im oberen Bereich sowie semiprofessionelle Fußballer trainiert werden, und die Pro-Lizenz ist unerlässlich für die Arbeit im Profifußball.

24 Vollmitglieder
Im Dezember 2004, nach der Ratifizierung der Konvention durch Nordirland, Rumänien und die Ukraine (Pro-Stufe) sowie der Aufnahme von Albanien und Moldawien (B-Stufe), waren über 143.000 europäische Trainer im Rahmen der Konvention auf der einen oder anderen Ausbildungsstufe anerkannt. Bis heute wurden 38 der 52 UEFA-Mitgliedsverbände in die Konvention aufgenommen, 24 davon sind Vollmitglieder.

Verbesserung der Ausbildung
Die Verbände besitzen nicht automatisch die Vollmitgliedschaft (B, A und Pro). Sie können Teilmitglieder sein und haben die Möglichkeit, ihr Ausbildungssystem schrittweise zu verbessern, indem sie mit einigen Restriktionen aber bereits in der Konvention integriert sind.
Zurzeit durchlaufen 19 Nationalverbände auf verschiedenen Stufen das Aufnahmeverfahren für die Konvention. Diese Verbände werden besucht und ihre Ausbildungsgänge bewertet. Außerdem werden sie angeleitet, eine den Anforderungen der UEFA entsprechende Trainerausbildung aufzubauen. Die Nationalverbände werden von den Mitgliedern des Jira-Ausschusses unterstützt, die sich mehrere Male im Jahr treffen, um die Ausbildungsentwicklung zu optimieren, die Strukturen und Inhalte der Ausbildung zu besprechen und über die Aufnahmeanträge von Bewerbern zu befinden.

Neue Bewertung
Andererseits werden die Signatarverbände der Konvention 2005 zum ersten Mal und anschließend alle drei Jahre gemäß den vom UEFA-Exekutivkomitee festgelegten Richtlinien neu bewertet, damit eine ständige Qualitätskontrolle der nationalen Trainerausbildungsprogramme sichergestellt und dadurch die Glaubwürdigkeit der Konvention gestärkt werden kann.

Ziel der Konvention
Erklärtes Ziel der Konvention ist es, die Ausbildungsstrukturen der einzelnen Verbände zu verbessern. Zu diesem Zweck wurden die zuvor erwähnten Minimalkriterien für die unterschiedlichen Ausbildungsstufen (B, A und Pro) vorgegeben. Bei Erfüllung der Kriterien ist eine Aufnahme jedes europäischen Nationalverbandes in die Konvention möglich. Hervorzuheben ist, dass die Vereinheitlichung der Minimalkriterien nicht die Aufhebung der nationalen Identität bedeuten darf. Im Gegenteil: Die Unterschiede in der Spielauffassung machen den Reiz unseres Spiels aus und dürfen nicht verloren gehen. Jeder Verband kann neben den geforderten Kriterien eigene Ideen in die Ausbildung einbringen und entwickeln.

Konvention schützt Trainerberuf
Die Konvention soll den Trainerberuf als solchen schützen und den Weg für die Freizügigkeit innerhalb Europas – auch im Einklang mit der europäischen Gesetzgebung – ebnen. Die UEFA bringt das Ausbildungsmaterial der einzelnen Verbände zusammen und führt es als Gesamtgut dem europäischen Fußball zu.

Trainerlizenzen
Mit der Konvention einher geht das Bemühen, die Verbände dazu zu bewegen, die Trainerlizenz verbindlich zu machen. Alle Mannschaften – und insbesondere Profi-Teams – sollten ausschließlich Trainer beschäftigen, die sich einer Trainerausbildung unterzogen haben und eine adäquate Lizenz besitzen. Noch ist dies nicht in allen UEFA-Mitgliedsverbänden der Fall. Dies wird auch im Zusammenhang mit der Einführung des UEFA-Klublizenzierungsverfahrens bedeutsam, in dem die notwendige Qualifikation von Trainern klar definiert und zur zwingenden Auflage gemacht wird.