Wie kommt die Verbandskoeffizienten-Rangliste zustande?
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Der nachfolgende Text stammt aus Anhang D des Reglements der UEFA Champions League 25/26.
D.1 Übersicht über das System
Die UEFA berechnet in jeder Spielzeit auf der Grundlage der Ergebnisse der Vereine in der UEFA Champions League, der UEFA Europa League und der UEFA Conference League den Koeffizienten jedes Vereins und jedes Verbands. Die Koeffizienten aus fünf Spielzeiten werden zur Bestimmung der Positionen der Verbände in der Eintrittsliste (Verbandskoeffizient).
D.2 Referenzzeiträume für die Rangliste
Die Positionen der Verbände in der Eintrittsliste der UEFA Champions League, der UEFA Europa League und der UEFA Conference League 2025/26 (vgl. Anhang A) werden auf der Grundlage der Fünfjahres-Verbandskoeffizienten am Ende der Spielzeit 2023/24 bestimmt, d.h. sie entsprechen dem Gesamttotal der Verbandskoeffizienten aus den Spielzeiten 2019/20 bis und mit 2023/24.
D.3 Berechnung des Verbandskoeffizienten
Für die Berechnung des Verbandskoeffizienten werden die in einer bestimmten Spielzeit (UEFA Champions League, UEFA Europa League und UEFA Conference League) von allen Vereinen des betreffenden Verbands gesammelten Punkte zusammengezählt und anschließend durch die Gesamtzahl der Vereine des Verbands, die an den drei entsprechenden UEFA-Klubwettbewerben teilgenommen haben, geteilt.
Punkte werden folgendermaßen vergeben:
a. 2 Punkte für einen Sieg (1 Punkt bei Qualifikationsspielen und Playoffs);
b. 1 Punkt für ein Unentschieden (0,5 Punkte bei Qualifikationsspielen und Playoffs);
c. 0 Punkte für eine Niederlage.
Weigert sich ein Verein, an einem UEFA-Wettbewerb teilzunehmen, für den er sich qualifiziert hat, oder wird er aus dem Wettbewerb ausgeschlossen oder nicht zum Wettbewerb zugelassen und nicht durch einen anderen Verein desselben Verbands ersetzt, so wird der Verbandskoeffizient berechnet, indem die Gesamtzahl der von seinen Vereinen erhaltenen Punkte durch die Anzahl der Vereine geteilt wird, die der Verband gemäß Eintrittsliste anmelden durfte.
D.5 Bonuspunkte
Den Vereinen werden auf Grundlage ihrer Platzierung in der Schlussrangliste der Ligaphase folgende Bonuspunkte gutgeschrieben:
Für das Erreichen des Achtel-, Viertel- und Halbfinales sowie des Endspiels werden den Vereinen pro entsprechende Runde 1,5 Bonuspunkte in der UEFA Champions League, 1 Bonuspunkt in der UEFA Europa League sowie 0,5 Bonuspunkte in der UEFA Conference League gutgeschrieben. Diese Bonuspunkte werden auch für die Berechnung des Verbandskoeffizienten berücksichtigt.
D.7 Berechnungsgrundsätze
Punkte werden auf Grundlage der von der UEFA gewerteten Endergebnisse vergeben. Elfmeterschießen werden nicht berücksichtigt.
Der Koeffizient wird auf Tausendstel berechnet. Die Zahlen werden nicht aufgerundet.
Falls Wettbewerbsrunden geändert und anstelle von Hin- und Rückspiel in einem einzigen Spiel ausgetragen werden, werden die gemäß Anhang D.3, Anhang D.4.1(b), Anhang D.4.2(b), und Anhang D.4.3(b) vergebenen Punkte wie folgt angepasst:
a. 3 Punkte für einen Sieg in der regulären Spielzeit oder in der Verlängerung (1,5 Punkte bei Qualifikationsspielen und Playoffs);
b. 2 Punkte für ein Unentschieden in der Verlängerung (1 Punkt bei Qualifikationsspielen und Playoffs);
c. 1 Punkt für eine Niederlage in der regulären Spielzeit oder in der Verlängerung (0,5 Punkte bei Qualifikationsspielen und Playoffs).
Dies gilt nicht für die Endspiele der UEFA Champions League, der UEFA Europa League und der UEFA Conference League.
D.8 Koeffizientengleichheit
Besteht zwischen zwei oder mehr Vereinen Koeffizientengleichheit, wird die endgültige Platzierung nach folgenden Kriterien in dieser Reihenfolge ermittelt:
• ihre Koeffizienten in der jüngsten Spielzeit, auf der die Rangliste beruht;
• ihre Koeffizienten in der jüngsten Spielzeit, in der sie nicht gleich sind.
D.9 Endgültige Entscheide
Über alle in diesem Anhang nicht vorgesehenen Fälle entscheidet die UEFA-Administration endgültig.