Wie die Klubkoeffizienten berechnet werden
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Der nachfolgende Text ist Anhang D des offiziellen Reglements der UEFA Champions League 2024/25 entnommen; er findet sich auch an selber Stelle im offiziellen Reglement der UEFA Europa League 2024/25 und im offiziellen Reglement der UEFA Conference League 2024/25.
D.1 Übersicht über das System
Die UEFA berechnet in jeder Spielzeit auf der Grundlage der Ergebnisse der Vereine in der UEFA Champions League, der UEFA Europa League und der UEFA Conference League den Koeffizienten jedes Vereins [...]. Die Koeffizienten aus den fünf jüngsten Spielzeiten werden [...] für das Setzen der Vereine (sportlicher Vereinskoeffizient) verwendet. Zudem werden die Koeffizienten aus den zehn jüngsten Spielzeiten ausschließlich zur Berechnung der Vereinskoeffizienten für die Einnahmenverteilung verwendet.
D.2 Referenzzeiträume für die Ranglisten
Die sportlichen Fünfjahres-Vereinskoeffizienten für die UEFA Champions League, die UEFA Europa League und die UEFA Conference League 2024/25 werden vor Beginn der Saison 2024/25 auf der Grundlage der Saisonkoeffizienten der einzelnen Vereine aus den Spielzeiten 2019/20 bis und mit 2023/24 erstellt.
Die Zehnjahres-Einnahmen-Vereinskoeffizienten für die UEFA Champions League, die UEFA Europa League und die UEFA Conference League 2024/25 werden vor Beginn der Spielzeit 2024/25 auf der Grundlage der Koeffizienten aus den Spielzeiten 2014/15 bis und mit 2023/24 erstellt.
D.4 Berechnung des sportlichen Vereinskoeffizienten
Für die Berechnung des Vereinskoeffizienten werden die von einem Verein in einer bestimmten Spielzeit (UEFA Champions League, UEFA Europa League und UEFA Conference League) gesammelten Punkte gemäß diesem Anhang D des Wettbewerbsreglements zusammengezählt. Der sportliche Fünfjahres-Koeffizient eines Vereins entspricht dem Gesamttotal seiner Koeffizienten aus den fünf Spielzeiten des Referenzzeitraums gemäß Anhang D.2 oder 20 % des Fünfjahres-Koeffizienten seines Verbands, je nachdem, welcher der beiden Werte höher ist. In jeder Saison werden die Punkte gemäß dem einschlägigen Wettbewerbsreglement für die jeweilige Saison vergeben, d.h. Anhang D.4.1 bis Anhang D.4.3 gelten nur für die Vergabe von Punkten in der Saison 2023/24.
D.4.1 In der UEFA Champions League vergebene Punkte
a. Qualifikationsphase und Playoffs:
- Vereine, die in der Qualifikationsphase oder den Playoffs der UEFA Champions League ausscheiden, erhalten Punkte in der UEFA Europa League oder der UEFA Conference League (vgl. Anhang D.4.2 und Anhang D.4.3).
b. Ab der Ligaphase (mit Ausnahme der K.-o.-Phasen-Playoffs):
- 2 Punkte für einen Sieg;
- 1 Punkt für ein Unentschieden;
- 0 Punkte für eine Niederlage.
D.4.2 In der UEFA Europa League vergebene Punkte
a. Qualifikationsphase und Playoffs:
- Vereine, die in der Qualifikationsphase oder den Playoffs der UEFA Europa League ausscheiden, erhalten Punkte in der UEFA Conference League (vgl. Anhang D.4.3).
b. Ab der Ligaphase (mit Ausnahme der K.-o.-Phasen-Playoffs):
- 2 Punkte für einen Sieg;
- 1 Punkt für ein Unentschieden;
- 0 Punkte für eine Niederlage.
c. Garantiertes Minimum:
Den Vereinen wird in der Ligaphase der UEFA Europa League ein Minimum von drei Punkten garantiert, selbst wenn die in dieser Wettbewerbsphase tatsächlich erreichte Punktzahl geringer ist. Das garantierte Minimum wird nicht zu den in der Ligaphase tatsächlich erreichten Punkten hinzugezählt und wird für die Berechnung des Verbandskoeffizienten nicht berücksichtigt.
D.4.3 In der UEFA Conference League vergebene Punkte
a. Qualifikationsphase und Playoffs:
- 1 Punkt für jeden Verein, der in der ersten Qualifikationsrunde ausscheidet;
- 1,5 Punkte für jeden Verein, der in der zweiten Qualifikationsrunde ausscheidet;
- 2 Punkte für jeden Verein, der in der dritten Qualifikationsrunde ausscheidet;
- 2,5 Punkte für jeden Verein, der in den Playoffs ausscheidet.
b. Ab der Ligaphase (mit Ausnahme der K.-o.-Phasen-Playoffs):
- 2 Punkte für einen Sieg;
- 1 Punkt für ein Unentschieden;
- 0 Punkte für eine Niederlage.
c. Garantiertes Minimum:
Den Vereinen wird in der Ligaphase der UEFA Conference League ein Minimum von 2,5 Punkten garantiert, selbst wenn die in dieser Wettbewerbsphase tatsächlich erreichte Punktzahl geringer ist. Das garantierte Minimum wird nicht zu den in der Ligaphase tatsächlich erreichten Punkten hinzugezählt und wird für die Berechnung des Verbandskoeffizienten nicht berücksichtigt.
D.5 Bonuspunkte
Den Vereinen werden auf Grundlage ihrer Platzierung in der Schlussrangliste der Ligaphase folgende Bonuspunkte gutgeschrieben:
Für das Erreichen des Achtel-, Viertel- und Halbfinales sowie des Endspiels werden den Vereinen pro entsprechende Runde 1,5 Bonuspunkte in der UEFA Champions League, 1 Bonuspunkt in der UEFA Europa League sowie 0,5 Bonuspunkte in der UEFA Conference League gutgeschrieben.
D.6 Berechnung des Einnahmen-Vereinskoeffizienten
Der Einnahmenkoeffizient eines Vereins wird unter Verwendung derselben Saisonkoeffizienten wie für den sportlichen Vereinskoeffizienten (vgl. Anhang D.4), jedoch mit einem Zehn- statt einem Fünfjahresreferenzzeitraum gemäß Angaben in Anhang D.2 berechnet.
Der Zehnjahres-Einnahmenkoeffizient eines Vereins entspricht dem Gesamttotal seiner Koeffizienten aus den zehn Spielzeiten des Referenzzeitraums gemäß Anhang D.2 oder 20 % des entsprechenden Zehnjahres-Koeffizienten seines Verbands, je nachdem, welcher der beiden Werte höher ist.
D.7 Berechnungsgrundsätze
Punkte werden auf Grundlage der von der UEFA gewerteten Endergebnisse vergeben. Elfmeterschießen werden nicht berücksichtigt.
Der Koeffizient wird auf Tausendstel berechnet. Die Zahlen werden nicht aufgerundet.
Falls Wettbewerbsrunden geändert und anstelle von Hin- und Rückspiel in einem einzigen Spiel ausgetragen werden, werden die gemäß Anhang D.3, Anhang D.4.1.(b), Anhang D.4.2.(b), und Anhang D.4.3.(b) vergebenen Punkte wie folgt angepasst:
a. 3 Punkte für einen Sieg in der regulären Spielzeit oder in der Verlängerung (1,5 Punkte bei Qualifikationsspielen und Playoffs);
b. 2 Punkte für ein Unentschieden in der Verlängerung (1 Punkt bei Qualifikationsspielen und Playoffs);
c. 1 Punkt für eine Niederlage in der regulären Spielzeit oder in der Verlängerung (0,5 Punkte bei Qualifikationsspielen und Playoffs).
Dies gilt nicht für die Endspiele der UEFA Champions League, der UEFA Europa League und der UEFA Conference League.
D.8 Koeffizientengleichheit
Besteht zwischen zwei oder mehr Vereinen Koeffizientengleichheit, wird die endgültige Platzierung nach folgenden Kriterien in dieser Reihenfolge ermittelt:
• ihre Koeffizienten in der jüngsten Spielzeit, auf der die Rangliste beruht;
• ihre Koeffizienten in der jüngsten Spielzeit, in der sie nicht gleich sind;
• die Koeffizienten der Verbände, denen die Vereine angehören;
• ihre Platzierung in der nationalen Meisterschaft der jüngsten Spielzeit.
D.9 Endgültige Entscheide
Über alle in diesem Anhang nicht vorgesehenen Fälle entscheidet die UEFA-Administration endgültig.