UEFA-Klubwettbewerbe 2019/20 – Einnahmenverteilung
Donnerstag, 11. Juli 2019
Artikel-Zusammenfassung
Die UEFA hat den genauen finanziellen Verteilungsschlüssel für die Spielzeit 2019/20 in der UEFA Champions League und der UEFA Europa League bekanntgegeben.
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Die UEFA hat Einzelheiten zur Ausschüttung der Einnahmen aus der UEFA Champions League 2019/20, der UEFA Europa League 2019/20 und dem UEFA-Superpokal 2019 an die Vereine sowie zu den Solidaritätszahlungen für die Qualifikationsphasen bekanntgegeben.
Die Bruttoeinnahmen aus der UEFA Champions League 2019/20, der UEFA Europa League 2019/20 und dem UEFA-Superpokal 2019 werden insgesamt auf ca. EUR 3,25 Mrd. geschätzt.
Von dem geschätzten Bruttobetrag von EUR 3,25 Mrd. werden EUR 295 Mio. für die Deckung organisatorischer bzw. administrativer Kosten im Zusammenhang mit den Wettbewerben abgezogen; weitere 7 % (EUR 227,5 Mio.) werden für Solidaritätszahlungen zurückgestellt. Von den übrigen EUR 2,73 Mrd. legt die UEFA 6,5 % für den europäischen Fußball beiseite; die verbleibenden 93,5 % werden an die teilnehmenden Vereine ausgeschüttet.
Auf der Grundlage der oben genannten Einnahmenschätzung und der festgelegten Zuteilungen werden in der Saison 2019/20 EUR 2,55 Mrd. zur Verteilung an die teilnehmenden Vereine zur Verfügung stehen. Davon gehen EUR 2,04 Mrd. an die Teilnehmer der UEFA Champions League und des UEFA-Superpokals sowie EUR 510 Mio. an die Teilnehmer der UEFA Europa League. Hinzu kommen folgende Überträge aus dem Anteil der UEFA-Champions-League-Vereine:
• EUR 50 Mio. zum Anteil der Vereine der UEFA Europa League;
• EUR 10 Mio. für Solidaritätszahlungen an Vereine, die in der Qualifikationsphase der UEFA Champions League und UEFA Europa League 2019/20 ausscheiden.
UEFA Champions League
Anteil für die 12 Klubs, die an den UEFA Champions League-Playoffs teilnehmen
Insgesamt werden EUR 30 Mio. an die Teilnehmer der Playoffs zur UEFA Champions League gezahlt: Ausgeschiedene Vereine erhalten einen festen Betrag von je EUR 5 Mio. Die Playoff-Sieger erhalten für diese Runde keine spezifischen Zahlungen, sondern die ihnen zustehenden Beiträge für die Teilnahme an der UEFA-Champions-League-Gruppenphase.
Anteil für die Vereine, die an der UEFA Champions League teilnehmen (ab Gruppenphase)
Voraussichtliche Beträge (insgesamt EUR 1,95 Mrd.)
Die Nettoeinnahmen für die teilnehmenden Vereine werden auf vier Säulen aufgeteilt:
• 25 % werden den Startprämien zugewiesen (EUR 488 Mio.);
• 30 % werden den leistungsabhängigen Festbeträgen zugewiesen (EUR 585 Mio.);
• 30 % werden auf der Basis der leistungsabhängigen Koeffizientenrangliste aus den vergangenen zehn Jahren verteilt (EUR 585 Mio.);
• 15 % werden den variablen Beträgen (Marktpool) zugewiesen (EUR 292 Mio.).
Startprämien (EUR 488 Mio.)
Jeder der 32 Vereine, die an der Gruppenphase teilnehmen, erhält eine Startprämie für die Gruppenphase in Höhe von EUR 15,25 Mio, aufgeteilt in eine Anzahlung in Höhe von EUR 14,5 Mio. und eine Restzahlung von EUR 0,75 Mio.
Feste Beträge (EUR 585 Mio.)
In der Gruppenphase werden für jedes Spiel leistungsabhängige Prämien gezahlt: EUR 2,7 Mio. für einen Sieg und EUR 900 000 für ein Unentschieden. Die Restbeträge (d.h. EUR 900 000 pro Unentschieden) werden am Ende entsprechend der Anzahl gewonnener Spiele in der Gruppenphase auf alle daran teilnehmenden Vereine verteilt.
Vereine, die sich für die K.-o.-Phase qualifizieren, erhalten folgende Beträge:
• Qualifikation für das Achtelfinale: EUR 9,5 Mio. pro Verein
• Qualifikation für das Viertelfinale: EUR 10,5 Mio. pro Verein
• Qualifikation für das Halbfinale: EUR 12 Mio. pro Verein
• Qualifikation für das Endspiel: EUR 15 Mio. pro Verein
• Der Sieger der UEFA Champions League erhält weitere EUR 4 Mio.
• Die beiden Vereine, die sich für den UEFA-Superpokal 2019 qualifizieren, erhalten je EUR 3,5 Mio.; der Sieger dieses Spiels erhält zusätzlich EUR 1 Mio.
Koeffizientenrangliste (EUR 585 Mio.)
In der vergangenen Saison wurde eine neue Zehnjahreswertung eingeführt. Über die in diesem Zeitraum angesammelten Spielpunkte hinaus enthält die Rangliste jetzt auch Bonuspunkte für den Gewinn der UEFA Champions League bzw. des Pokals der europäischen Meistervereine, den Gewinn der UEFA Europa League bzw. des UEFA-Pokals sowie des Pokals der Pokalsieger. Auf der Grundlage dieser Parameter wurde eine Rangliste erstellt und der Gesamtbetrag von EUR 585,05 Mio. in „Koeffizientenanteile“ aufgeteilt, wobei jeder Anteil EUR 1,108 Mio. entspricht. Das am schlechtesten platzierte Team erhält einen Anteil (EUR 1,108 Mio.); für jeden Rang kommt ein zusätzlicher Anteil hinzu, so dass das am besten platzierte Team 32 Anteile (EUR 35,46 Mio.) erhält.
Marktpool (EUR 292 Mio.)
Der geschätzte Betrag von EUR 292 Mio. wird gemäß dem jeweiligen Wert des Fernsehmarktes, den die an der UEFA Champions League (ab der Gruppenphase) teilnehmenden Vereine vertreten, anteilig ausgeschüttet. Die verschiedenen Marktanteile werden unter den teilnehmenden Vereinen aus dem jeweiligen Verband aufgeteilt.
Die Hälfte des Betrags, der dem Verband gemäß Marktwert zusteht, wird unter den Vereinen entsprechend deren Leistung in der vergangenen nationalen Meisterschaft aufgeteilt. Dabei gilt für alle Verbände folgender Verteilungsschlüssel:
4 Teams | 3 Teams | 2 Teams | 1 Team | |
Landesmeister | 40 % | 45 % | 55 % | 100 % |
Vizemeister | 30 % | 35 % | 45 % | |
Drittplatzierter | 20 % | 20 % | ||
Viertplatzierter | 10 % |
• Titelhalter der UEFA Champions League und der UEFA Europa League, die sich nicht über ihre nationale Meisterschaft für die UEFA Champions League qualifizieren, haben keinen Anspruch auf die ersten 50 % des Marktpools.
• Titelhalter der UEFA Champions League und der UEFA Europa League, die sich auch über ihre nationale Meisterschaft für die UEFA Champions League qualifizieren, erhalten den ihrem Platz in der Abschlussrangliste der heimischen Liga entsprechenden Prozentsatz.
Die andere Hälfte des Betrages, der dem Verband gemäß Marktwert zusteht, wird unter den Vereinen der UEFA Champions League 2019/20 entsprechend der jeweiligen Anzahl ausgetragener Begegnungen aufgeteilt.
Scheidet ein Verein eines Verbands, der durch eine oder mehrere Mannschaften in der UEFA-Champions-League-Gruppenphase vertreten ist, in einer der Qualifikationsrunden aus, erhält der ausgeschiedene Vereine 10 % des Marktpool-Anteils seines Verbands, die vom dem Verband zustehenden Anteil abgezogen werden.
Die entsprechenden Beträge pro Verein, die gemäß dem jeweiligen Marktwert verteilt werden, können erst berechnet werden, wenn alle Verträge abgeschlossen sind. Diese Berechnung kann erst nach Abschluss des Wettbewerbs angestellt werden, da die genauen Beträge pro Verein von fünf Faktoren abhängen:
1) am Ende tatsächlich im Marktpool vorhandener Betrag;
2) Zusammensetzung der Teilnehmerliste der UEFA Champions League 2019/20;
3) Anzahl Vereine aus den einzelnen Nationalverbänden, die in der UEFA Champions League 2019/20 vertreten sind;
4) Meisterschaftsrang der betreffenden Vereine im Vorjahr;
5) Leistung des betreffenden Vereins in der UEFA Champions League 2019/20.
UEFA Europa League
Anteil für Vereine, die an der UEFA Europa League teilnehmen (ab Gruppenphase)
Voraussichtliche Beträge (insgesamt EUR 560 Mio.)
Der Nettobetrag für die teilnehmenden Vereine wird auf vier verschiedene Säulen aufgeteilt:
• 25 % werden den Startprämien zugewiesen (EUR 140 Mio.);
• 30 % werden den leistungsabhängigen Festbeträgen zugewiesen (EUR 168 Mio.);
• 15 % werden auf der Basis der leistungsabhängigen Koeffizientenrangliste aus den vergangenen zehn Jahren verteilt (EUR 84 Mio.);
• 30 % werden den variablen Beträgen (Marktpool) zugewiesen (EUR 168 Mio.).
Startprämien (EUR 140 Mio.)
Jeder der 48 Vereine, die an der Gruppenphase teilnehmen, erhält eine Startprämie für die Gruppenphase in Höhe von EUR 2,92 Mio., aufgeteilt in eine Anzahlung in Höhe von EUR 2,75 Mio. und eine Restzahlung von EUR 170 000.
Feste Beträge (EUR 168 Mio.)
In der Gruppenphase werden für jedes Spiel leistungsabhängige Prämien gezahlt: EUR 570 000 für einen Sieg und EUR 190 000 für ein Unentschieden. Die Restbeträge (d.h. EUR 190 000 pro Unentschieden) werden am Ende entsprechend der Anzahl gewonnener Spiele in der Gruppenphase auf alle daran teilnehmenden Vereine verteilt.
Die Gruppensieger erhalten je EUR 1 Mio. und die Zweitplatzierten je EUR 500 000.
Vereine, die sich für die K.-o.-Phase qualifizieren, erhalten folgende Beträge:
• Qualifikation für das Sechzehntelfinale: EUR 500 000 pro Verein
• Qualifikation für das Achtelfinale: EUR 1,1 Mio. pro Verein
• Qualifikation für das Viertelfinale: EUR 1,5 Mio. pro Verein
• Qualifikation für das Halbfinale: EUR 2,4 Mio. pro Verein
• Qualifikation für das Endspiel: EUR 4,5 Mio. pro Verein
• Der Sieger der UEFA Europa League erhält weitere EUR 4 Mio.
Koeffizientenrangliste (EUR 84 Mio.)
Auf der Grundlage der neuen Zehnjahreswertung wurde eine Rangliste erstellt und der Gesamtbetrag von EUR 84 Mio. in „Koeffizientenanteile“ aufgeteilt, wobei jeder Anteil EUR 71 430 entspricht. Das am schlechtesten platzierte Team erhält einen Anteil (EUR 71 430); für jeden Rang kommt ein zusätzlicher Anteil hinzu, so dass das am besten platzierte Team 48 Anteile (EUR 3,42 Mio.) erhält.
Marktpool (EUR 168 Mio.)
Der geschätzte Betrag von EUR 168 Mio. wird gemäß dem jeweiligen Wert des Fernsehmarktes, den die an der UEFA Europa League (ab der Gruppenphase) teilnehmenden Vereine vertreten, anteilig ausgeschüttet. Die verschiedenen Marktanteile werden unter den teilnehmenden Vereinen aus dem jeweiligen Verband aufgeteilt.
Die eine Hälfte des Marktpools (EUR 84 Mio.) wird in so viele Teile aufgeteilt, wie Nationalverbände mit mindestens einem Verein in der Gruppenphase vertreten sind. Der Anteil eines jeden Nationalverbands, der dem jeweiligen Marktwert entspricht, wird dann unter den Vereinen dieses Verbands gemäß deren Abschneiden in den nationalen Wettbewerben der vergangenen Saison verteilt. Dabei gilt für alle Verbände folgender Verteilungsschlüssel:
5 Teams | 4 Teams | 3 Teams | 2 Teams | 1 Team | |
Pokalsieger | 30 % | 40 % | 40 % | 60 % | 100 % |
Team 2 | 17.5 % | 20 % | 30 % | 40 % | 100 % |
Team 3 | 17.5 % | 20 % | 30 % | ||
Team 4 | 17.5 % | 20 % | |||
Team 5 | 17.5 % |
• Qualifiziert sich der nationale Pokalsieger nicht für die Gruppenphase der UEFA Europa League, wird der Marktpool-Betrag gleichmäßig unter allen teilnehmenden Vereinen des betreffenden Nationalverbands aufgeteilt.
• Nationale Pokalsieger, die in den Qualifikationsrunden der UEFA Champions League ausscheiden und in die UEFA Europa League überwechseln, werden im Rahmen des Verteilungsschlüssels als Pokalsieger behandelt.
Die andere Hälfte des Marktpools (EUR 84 Mio.) wird in so viele Anteile aufgeteilt, wie der Wettbewerb Runden hat, und zwar nach folgendem Muster:
• Gruppenphase (40 %) EUR 33,6 Mio.
• Sechzehntelfinale (20 %) EUR 16,8 Mio.
• Achtelfinale (16 %) EUR 13,4 Mio.
• Viertelfinale (12 %) EUR 10,1 Mio.
• Halbfinale (8 %) EUR 6,7 Mio.
• Endspiel (4 %) EUR 3,4 Mio.
Jeder dieser Anteile wird jeweils in so viele Teile aufgeteilt, wie Nationalverbände mit mindestens einem Verein in der jeweiligen Runde vertreten sind. Die Aufteilung folgt dabei dem Wert des jeweiligen Fernsehmarktes der einzelnen Verbände. Der Anteil eines jeden Nationalverbands wird dann gleichmäßig unter den Vereinen des Verbands, die an der jeweiligen Runde teilgenommen haben, aufgeteilt.
Die entsprechenden Beträge pro Verein, die gemäß dem jeweiligen Marktwert verteilt werden, können erst abschließend berechnet werden, wenn alle Verträge abgeschlossen sind. Diese Berechnung kann erst nach Abschluss des Wettbewerbs erfolgen, da die genauen Beträge pro Verein von fünf Faktoren abhängen:
1) am Ende tatsächlich im Marktpool vorhandener Betrag;
2) Zusammensetzung der Teilnehmerliste der UEFA Europa League 2019/20;
3) Anzahl Vereine aus den einzelnen Nationalverbänden, die in der UEFA Europa League 2019/20 vertreten sind;
4) Abschneiden der betreffenden Vereine in den nationalen Wettbewerben der vergangenen Saison;
5) Leistung des betreffenden Vereins in der UEFA Europa League 2019/20.
Solidaritätszahlungen
Solidaritätszahlungen in der Qualifikationsphase der UEFA-Klubwettbewerbe
Gemäß dem neuen Verteilungsschlüssel stehen für Zahlungen an die an den Qualifikationsrunden der UEFA Champions League bzw. der UEFA Europa League teilnehmenden Vereine 3 % der gesamten Bruttoeinnahmen sowie zusätzliche EUR 10 Mio. von den an der UEFA Champions League teilnehmenden Vereinen zur Verfügung. Ausgehend von EUR 3,25 Mrd. Gesamteinnahmen können somit EUR 107,5 Mio. wie folgt an die betreffenden Vereine ausgeschüttet werden.
UEFA Champions League – Meister- und Ligaweg
Jeder nationale Meister, der sich nicht für die Gruppenphase der UEFA Champions League oder der UEFA Europa League qualifiziert, erhält neben den Beträgen für die jeweiligen Qualifikationsrunden zusätzlich EUR 260 000.
Alle an der Qualifikationsphase beteiligten Vereine, die sich nicht für die UCL-Playoffs qualifizieren, erhalten pro bestrittener Runde folgende Beträge:
• Vorrunde – EUR 230 000
• Erste Qualifikationsrunde – EUR 280 000
• Zweite Qualifikationsrunde – EUR 380 000
• Dritte Qualifikationsrunde – EUR 480 000 (nur für Vereine, die im Meisterweg ausscheiden, da Mannschaften, die im Ligaweg ausscheiden, sich direkt für die Gruppenphase der UEFA Europa League qualifizieren und deshalb für sie der Verteilungsschlüssel dieses Wettbewerbs zur Anwendung kommt).
• In den Playoffs erfolgen keine Solidaritätszahlungen, da für die daran teilnehmenden Vereine das zentralisierte Verteilungssystem für UEFA Champions League und UEFA Europa League zur Anwendung kommt.
UEFA Europa League – Meister- und Ligaweg
Alle an der Qualifikationsphase beteiligten Vereine erhalten pro bestrittener Runde folgende Beträge:
• Vorrunde – EUR 220 000
• Erste Qualifikationsrunde – EUR 240 000
• Zweite Qualifikationsrunde – EUR 260 000
• Dritte Qualifikationsrunde – EUR 280 000
• Playoffs – EUR 300 000 (nur ausgeschiedene Vereine). Die Sieger der Playoffs erhalten keine Solidaritätszahlungen. Ihnen bleiben jedoch die Zahlungen für die vorangegangenen Qualifikationsrunden erhalten.
Solidaritätszahlungen an Vereine, die nicht an der Gruppenphase der UEFA Champions League und der UEFA Europa League teilnehmen
Die Solidaritätszahlungen an nicht teilnehmende Vereine, die über ihre Nationalverbände ausgezahlt werden, betragen 4 % der gesamten Bruttoeinnahmen aus beiden Wettbewerben.
In diesem Rahmen wird voraussichtlich ein Gesamtbetrag von EUR 130 Mio. an die Nationalverbände für ihre Vereine ausgeschüttet.