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Video-Schiedsrichterassistenten für K.-o.-Phase der UEFA Champions League einsatzbereit

Das UEFA-Exekutivkomitee hat im Dezember 2018 beschlossen, ab den Achtelfinalpartien der laufenden UEFA Champions League Video-Schiedsrichterassistenten (VSA) einzusetzen.

Video-Schiedsrichterassistenten kommen ab den Achtelfinalpartien der laufenden UEFA Champions League zum Einsatz.
Video-Schiedsrichterassistenten kommen ab den Achtelfinalpartien der laufenden UEFA Champions League zum Einsatz. ©Sportsfile

Nach erfolgreichen technischen Tests und Schulungen für die Schiedsrichter in den letzten Monaten kommen ab sofort in sämtlichen Partien der UEFA Champions League Video-Schiedsrichterassistenten (VSA) zum Einsatz.

Nachdem in anderen nationalen und internationalen Wettbewerben bereits verschiedene Systeme eingeführt wurden, soll im Folgenden aufgezeigt werden, wie der Einsatz des VSA in der UEFA Champions League aussehen wird.

• In jedem Stadion wird ein VSA-Team bestehend aus einem Video-Schiedsrichterassistenten, einem Assistenten desselben sowie aus zwei Replay-Operateuren bereitstehen, das den Schiedsrichter beim Treffen von Entscheidungen unterstützt.

• Das VSA-Team wird das Spiel kontinuierlich auf klare und offensichtliche Schiedsrichterfehler im Zusammenhang mit den folgenden überwachen:

a. Tore
b. Strafstoßentscheidungen
c. Direkte rote Karten
d. Spielerverwechslungen

• Das VSA-Team wird all diese Spielsituationen überprüfen, aber nur bei klaren und offensichtlichen Fehlern eingreifen. Während eine Entscheidung überprüft wird, kann der Schiedsrichter das Spiel unterbrechen.

• Erbringt die VSA-Überprüfung den klaren Beweis, dass in einer der erwähnten spielentscheidenden Situationen ein grober Fehler begangen wurde, kann der VSA den Schiedsrichter auffordern, die betreffende Szene am Spielfeldrand zu überprüfen. Die endgültige Entscheidung kann nur vom Schiedsrichter getroffen werden.

Die vier spielentscheidenden Situationen erklärt



• Der VSA kann auch etwaige Regelverstöße berücksichtigen, die sich bei der unmittelbaren Entstehung der betreffenden Spielsituation (d.h. während der Angriffsaktion) ereignet haben.

• Bei „Tatsachenentscheidungen“ (z.B. Abseitsstellungen, Foulspiel innerhalb oder außerhalb des Strafraums) kann der VSA den Schiedsrichter über den betreffenden Sachverhalt informieren, ohne dass dieser den Bildschirm am Spielfeldraum konsultiert, doch die endgültige Entscheidung liegt immer beim Schiedsrichter.

• Überprüfungen am Spielfeldrand werden stets innerhalb des Stadions über die Großbildschirme oder per Lautsprecherdurchsage kommuniziert.

• Aufgrund der Einführung des VSA werden keine zusätzlichen Schiedsrichterassistenten mehr eingesetzt.

Das UEFA-Exekutivkomitee hat ferner beschlossen, den VSA auch beim Endspiel der UEFA Europa League 2019, bei der Endphase der UEFA Nations League 2019 und bei der Endrunde der UEFA-U21-Europameisterschaft 2019 einzusetzen. Bei seiner Septembersitzung hatte es bereits beschlossen, das System in der UEFA Champions League 2019/20 ab den Playoffs sowie beim UEFA-Superpokal 2019 zu verwenden. Die UEFA plant weiterhin, den VSA bei der UEFA EURO 2020, in der UEFA Europa League 2020/21 (ab der Gruppenphase) sowie bei der Endphase der UEFA Nations League 2021 anzuwenden.

Ein ausführliches Interview mit dem obersten UEFA-Schiedsrichterverantwortlichen Roberto Rosetti zur Einführung des VSA findet sich hier.

Das vom International Football Association Board, das auch für die Spielregeln verantwortlich ist, erstellte Protokoll zum Einsatz des VSA findet sich hier.