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UEFA begrüßt Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum finanziellen Fairplay

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UEFA begrüßt Urteil des Europäischen Gerichtshofs, das Vorabentscheidungsersuchen zur Rechtmäßigkeit des finanziellen Fairplays als "offenkundig unzulässig" zu erklären

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040 – Vorabentscheidungsersuchen durch das Brüsseler Gericht Erster Instanz als unzulässig erklärt


Die UEFA zeigt sich zufrieden mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 16. Juli 2015, in dem es den jüngsten Antrag auf ein Vorabentscheidungsersuchen zur Rechtmäßigkeit des finanziellen Fairplays durch das Brüsseler Gericht Erster Instanz als „offenkundig unzulässig“ erklärt.
Der Europäische Gerichtshof erklärte den Antrag als zwecklos, da sich das zuständige Gericht (das Brüsseler Gericht Erster Instanz) bereits im Juni 2015 selbst für nicht zuständig erklärt hat, ein Urteil in der Sache des sogenannten Striani-Falls zu sprechen. Der Europäische Gerichtshof beschied ebenfalls, dass das nationale Gericht es versäumt habe, die notwendigen Informationen vorzulegen, die es dem EuGH ermöglichen würden, Fragen im Zusammenhang mit dem europäischen Wettbewerbsrecht zu behandeln.
Der Europäische Gerichtshofs hatte daher erstmalig die Gelegenheit, das System des finanziellen Fairplays zu prüfen, und ist zu der Ansicht gekommen, dass der in Belgien aufgezogene Striani-Fall völlig unbegründet ist.
Die UEFA erachtet dieses Urteil als sinnvolles und logisches Ergebnis und nutzt die Gelegenheit, ihr uneingeschränktes Vertrauen in die Rechtmäßigkeit des finanziellen Fairplays erneut zu unterstreichen. Das System des finanziellen Fairplays wird von der überwältigenden Mehrheit der Interessenträger im europäischen Fußball unterstützt und hat bereits nach kurzer Zeit echte, konkrete und greifbare Ergebnisse geliefert, die dabei helfen werden, die Zukunft und den langfristigen Erfolg des Fußballs in Europa zu bewahren.
Das finanzielle Fairplay wurde wiederholt von Seiten der Institutionen der Europäischen Union, einschließlich des Europäischen Parlaments und der Europäischen Kommission, öffentlich unterstützt.

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