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UEFA-Mitteilung zum TAS-Urteil im Fall Galatasaray Istanbul

FFP Klubfinanzkontrolle

Die UEFA hat heute eine Mitteilung zum TAS-Urteil im Fall Galatasaray Istanbul herausgegeben.

UEFA-Mitteilung zum TAS-Urteil im Fall Galatasaray Istanbul
UEFA-Mitteilung zum TAS-Urteil im Fall Galatasaray Istanbul ©UEFA

Die UEFA nimmt die heutige Entscheidung des Schiedsgerichts des Sports (TAS) in Lausanne, Schweiz, zur Kenntnis, durch welche die Berufung von Galatasaray Istanbul gegen die Entscheidung der rechtsprechenden Kammer der UEFA-Finanzkontrollkammer für Klubs (FKKK) vom 5. Oktober 2018 gutgeheißen und damit die Entscheidung der Kammer aufgehoben wird.

Infolge des heutigen TAS-Urteils bleibt der zwischen der Untersuchungskammer der FKKK und Galatasaray Istanbul am 13. Juni 2018 abgeschlossene Vergleich in Kraft.
 
Die UEFA wird die TAS-Entscheidung eingehend prüfen und zu gegebener Zeit reglementarische Klarstellungen und Änderungen ins Auge fassen, die sich infolge des TAS-Urteils möglicherweise aufdrängen.
 
Die Ziele des UEFA-Klublizenzierungsverfahrens und des finanziellen Fairplays werden durch das TAS-Urteil nicht in Frage gestellt.