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Lissabon als Ausrichter des Endspiels der UEFA Women’s Champions League 2025 bestimmt

Medienmitteilungen

Athen und Wrocław als Ausrichter der Endspiele der UEFA Europa Conference League.

LISBON, PORTUGAL - APRIL 20: General view of play inside the stadium during the UEFA Europa League Quarterfinal Second Leg match between Sporting CP and Juventus at Estadio Jose Alvalade on April 20, 2023 in Lisbon, Portugal. (Photo by Angel Martinez - UEFA/UEFA via Getty Images)
LISBON, PORTUGAL - APRIL 20: General view of play inside the stadium during the UEFA Europa League Quarterfinal Second Leg match between Sporting CP and Juventus at Estadio Jose Alvalade on April 20, 2023 in Lisbon, Portugal. (Photo by Angel Martinez - UEFA/UEFA via Getty Images) UEFA via Getty Images

Das UEFA-Exekutivkomitee hat heute im Haus des europäischen Fußballs in Nyon, Schweiz, getagt und eine Reihe von Beschlüssen gefasst:

Endspiel der UEFA Women’s Champions League 2025 in Lissabon

Das Estádio José Alvalade in Lissabon (Heimstadion von Sporting Lissabon) wurde zum Austragungsort des Endspiels der UEFA Women’s Champions League 2025 bestimmt.

Endspiele der UEFA Conference League 2024 und 2025 in Athen und Wrocław

Das UEFA-Exekutivkomitee hat Athen (Agia-Sofia-Stadion, AEK Athen) und Wrocław (WKS Śląsk Wrocław) als Austragungsorte der Endspiele der UEFA Conference League 2024 bzw. 2025 bestimmt.

Das Stadion in Athen ist brandneu und wurde vom Klub AEK Athen noch nie als Austragungsort in einem internationalen Umfeld genutzt. Deshalb wurde für Spiele in einem der UEFA-Klubwettbewerbe, für den sich der Klub qualifiziert, sowie für Partien der griechischen Nationalmannschaft im Rahmen des Qualifikationswettbewerbs zur UEFA EURO 2024 Expertise seitens der UEFA und eine Beobachtungsperiode bis November 2023 als Bedingung für die Bestätigung der Ernennung als Ausrichter hinzugefügt; die endgültige Bestätigung erfolgt im Dezember 2023.

UEFA-U19-Frauen-Europameisterschaft 2025 in Polen

Das UEFA-Exekutivkomitee hat Polen zum Ausrichter der Endrunde der UEFA-U19-Frauen-Europameisterschaft 2025 bestimmt.

Format des europäischen Qualifikationswettbewerbs zur FIFA-WM 2026

Die UEFA empfiehlt der FIFA folgendes Format der European Qualifiers zur Bestimmung der 16 europäischen Mannschaften, die sich für die FIFA-WM 2026 qualifizieren.

Der europäische Qualifikationsweg zur WM ist in zwei Phasen unterteilt: Gruppenphase und Playoffs.

Die Gruppenphase besteht aus dem traditionellen Ligaformat mit Heim- und Auswärtsspielen und wird in zwölf Vierer- oder Fünfergruppen zwischen März und November 2025 gespielt. Die zwölf Gruppensieger qualifizieren sich direkt für die FIFA-WM 2026. Die zwölf Gruppenzweiten bestreiten im März 2026 die aus 16 Teams bestehenden Playoffs. Zu den zwölf Zweitplatzierten der Gruppenphase kommen die vier bestplatzierten Gruppensieger der UEFA Nations League 2024/25, die ihre European-Qualifiers-Gruppe nicht als Erster oder Zweiter abgeschlossen haben, hinzu.

Die Playoffs werden in Halbfinalbegegnungen, gefolgt von Endspielen in jeweils einem einzigen Spiel innerhalb derselben Länderspielperiode ausgetragen. Die 16 Teilnehmer werden in vier Playoff-Wege mit je vier Mannschaften gelost.

Auslosungen zur UEFA EURO 2024

Die Verfahren für die Auslosung der Playoffs und der Endrunde der UEFA-Fußball-Europameisterschaft 2022-24 wurden genehmigt.

Neues UEFA-Reglement zu Klublizenzierung und finanzieller Nachhaltigkeit (Ausgabe 2023)

Das UEFA-Exekutivkomitee hat einige wichtige Änderungen am UEFA-Reglement zu Klublizenzierung und finanzieller Nachhaltigkeit genehmigt, die am 1. Juli 2023 in Kraft treten.

Die neuen Bestimmungen stellen die buchhalterische Behandlung der Abschreibung von Spielerregistrierungen und von Transaktionen im Zusammenhang mit einem Spielertausch (sogenannte „Swaps“) klar.

Die Abschreibungsdauer einer Spielerregistrierung wird auf fünf Jahre begrenzt, um eine Gleichbehandlung aller Klubs und die Verbesserung der finanziellen Nachhaltigkeit zu gewährleisten. Im Falle einer Vertragsverlängerung kann die Abschreibung über die verlängerte Vertragslaufzeit verteilt werden, jedoch bis maximal fünf Jahre ab dem Datum der Vertragsverlängerung. Eine solche Änderung wird die Art, wie die Klubs operieren, in keiner Weise beschränken (d.h, Klubs, die aufgrund nationaler Bestimmungen Spielerverträge mit einer Dauer von mehr als fünf Jahren abschließen, können dies weiterhin tun); es gilt zudem nicht rückwirkend für Transfers, die bereits stattgefunden haben.

Mit Blick auf Transaktionen im Zusammenhang mit einem Spielertausch gilt, dass die Klubs verantwortlich sind, zu bewerten, ob ein Transfer als Swap zu qualifizieren ist; in einem solchen Fall muss er gemäß den internationalen Rechnungslegungsstandards verbucht werden. Mit diesem Ansatz soll Transfers, die allein zum Zweck der künstlichen Aufblähung von Transfergewinnen statt aus sportlichen Gründen stattfinden, entgegengewirkt werden.

Es wird nun gefordert, dass die Prüfer der Klubs die korrekte Anwendung der beschriebenen Rechnungslegungsanforderungen bestätigen und mögliche Abweichungen melden.

Umbenennung der UEFA Europa Conference League in UEFA Conference League 

Der Wettbewerb, der zu Beginn des kommerziellen Zyklus 2021-24 zunächst mit dem Namenszusatz „Europa“ eingeführt wurde, hat sich nach zwei erfolgreichen Spielzeiten rasch bei einem breiten Publikum etabliert.

Umfragen unter Fans und den kommerziellen Partnern haben gezeigt, dass die Entfernung des Begriffs „Europa“ aus dem Namen des Wettbewerbs eine unabhängige Weiterentwicklung des Wettbewerbs ermöglichen würde. Das UEFA-Exekutivkomitee hat die Umbenennung genehmigt. Sie gilt ab dem neuen Zyklus, beginnend mit der Saison 2024/25.

Zusammen mit der UEFA Europa League wird die UEFA Conference League weiterhin am Donnerstagabend Fans in ganz Europa und darüber hinaus begeistern. Die beiden Wettbewerbe sind weiter eng miteinander verbunden, da die beiden Markenidentitäten ebenfalls eng verzahnt bleiben und beide Wettbewerbe weiterhin in einem Paket an Sendepartner und Sponsoren verkauft werden.

Genehmigung des Rahmenwerks für die UEFA-Mindeststandards für Frauennationalteams

Nach umfassenden unabhängigen Untersuchungen und ausführlichen Konsultationen mit den Nationalverbänden, Spielführerinnen der Nationalteams sowie Vertreter/-innen von FIFPRO Europe hat das UEFA-Exekutivkomitee das Rahmenwerk für die UEFA-Mindeststandards für Frauennationalteams genehmigt.

Mit dieser innovativen Initiative wird sichergestellt, dass für alle A-Nationalspielerinnen in den 55 UEFA-Mitgliedsverbänden dieselben Mindeststandards und Bedingungen gelten.

Das Rahmenwerk, das sportliche und technische Bestimmungen sowie Bestimmungen zu Good Governance enthält, wird im Rahmen des UEFA-HatTrick-Programms finanziell gefördert und spielt eine bedeutende Rolle bei der Stärkung der Beziehungen zwischen Nationalverband und Spielerinnen.

Nähere Informationen zu diesem Rahmenwerk werden zu gegebener Zeit zur Verfügung gestellt.

Verlängerung des Beobachtungsprogramms für Stehplätze

Das UEFA-Exekutivkomitee hat die Verlängerung des Beobachtungsprogramms für Stehplätze genehmigt. An diesem Programm nehmen drei der fünf führenden Nationalverbände in der UEFA-Rangliste teil, in denen Stehplätze auf nationaler Ebene erlaubt sind (d.h. Deutschland, England und Frankreich). Das Programm wird in der Saison 2023/24 unter denselben Bedingungen durchgeführt, um der UEFA-Administration mehr Zeit zu geben, weitere Untersuchungen durchzuführen und einen regulatorischen Rahmen zu entwerfen.

Neues Format der UEFA Youth League

Der Wettbewerb wird an das Format der UEFA-Klubwettbewerbe der Männer angepasst und umfasst die 36 Juniorenmannschaften der Vereine, die sich für die Ligaphase der UEFA Champions League 2024/25 qualifizieren (Champions-League-Weg). Der Meisterweg wird angepasst und umfasst die nationalen Juniorenmeister aller UEFA-Mitgliedsverbände (derzeit beschränkt auf die 32 bestplatzierten Verbände in der Rangliste).

Qualifiziert sich ein Verein sowohl für den UEFA-Champions-League-Weg als auch für den Meisterweg, nimmt er automatisch am UEFA-Champions-League-Weg teil und der freie Platz im Meisterweg wird durch den Meisterschaftszweiten desselben Verbands neu besetzt.

Der Titelhalter der UEFA Youth League qualifiziert sich automatisch für den Meisterweg, es sei denn, der Klub hat sich für die UEFA Champions League qualifiziert.

Die Ligaphase entspricht für die ersten sechs Spieltage der Ligaphase der UEFA Champions League; es werden ebenfalls drei Heim- und drei Auswärtsspiele bestritten.

Der Meisterweg wird in drei Runden nach dem Pokalsystem (K.-o.-System) ausgetragen, d.h. die Vereine treten in Hin- und Rückspiel zweimal gegeneinander an. Die Klubs der bestplatzierten Verbände treten in der zweiten Runde ein.

Am Ende dieser ersten Wettbewerbsphasen wird eine K.-.o.-Phase mit einzelnen Spielen ausgetragen (ab dem Sechzehntelfinale). Vereine auf den Plätzen 1 bis 6 (Champions-League-Weg) qualifizieren sich für das Sechzehntelfinale, wo sie auf die Vereine auf den Plätzen 17 bis 22 treffen. Die Vereine auf den Plätzen 7 bis 16 qualifizieren sich ebenfalls für das Sechzehntelfinale und treten gegen die zehn über den Meisterweg qualifizierten Vereine an. Die Vereine ab Platz 23 im Champions-League-Weg scheiden aus dem Wettbewerb aus; ebenfalls scheiden die Verlierer der K.-.o.-Runden des Meisterwegs aus. Das Turnier endet mit einer Endphase (Halbfinale und Finale) an einem neutralen Austragungsort.

Die Achtel-, Viertel- und Halbfinalpaarungen werden per Auslosung bestimmt.

Nächste Sitzung des UEFA-Exekutivkomitees

Die nächste Sitzung des UEFA-Exekutivkomitees ist für den 26. September 2023 in Limassol, Zypern geplant.