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Finanzkontrollkammer für Klubs fällt Entscheidungen zu überfälligen Verbindlichkeiten

Klubfinanzkontrolle

Verhängung von Disziplinarmaßnahmen gegen elf Vereine aufgrund der Nichteinhaltung der Solvenzanforderungen für die Saison 2022/23.

Das Haus des europäischen Fußballs in Nyon, Schweiz.
Das Haus des europäischen Fußballs in Nyon, Schweiz. UEFA via Getty Images

Die erstinstanzliche Kammer der UEFA-Finanzkontrollkammer für Klubs (FKKK) hat auf Grundlage des neuen UEFA-Reglements zu Klublizenzierung und finanzieller Nachhaltigkeit eine erste Beurteilung der Solvenzanforderungen vorgenommen.

Am Freitag, 3. März hat die erstinstanzliche Kammer der UEFA-Finanzkontrollkammer für Klubs bekanntgegeben, dass Disziplinarmaßnahmen gegen die folgenden elf Vereine verhängt wurden, welche während der Saison 2022/23 die Solvenzanforderungen („keine überfälligen Verbindlichkeiten“) nicht eingehalten hatten: PAE Aris Thessaloniki (GRE), FK Astana (KAZ), FK Borac Banja Luka (BIH), CFR Cluj (ROU), FC Floriana (MLT), Konyaspor (TUR), FK Qysyl-Schar SK (KAZ), NK Olimpija Ljubljana (SVN), NK Osijek (CRO), HNK Rijeka (CRO) und FK Valmiera (LVA).

Mit der Genehmigung des neuen UEFA-Reglements zu Klublizenzierung und finanzieller Nachhaltigkeit im April 2022 wurden die Solvenzanforderungen verschärft. In diesem Zusammenhang wurden die an UEFA-Wettbewerben teilnehmenden Vereine während der Saison 2022/23 dreimal von der erstinstanzlichen Kammer der FKKK bewertet, und zwar im Juli und Oktober 2022 sowie im Januar 2023.

Aufgrund von Rückfällen und/oder überfälligen Verbindlichkeiten von mehr als 90 Tagen werden folgende Vereine vorbehaltlich der nachstehenden Bedingungen von der Teilnahme an einem UEFA-Klubwettbewerb ausgeschlossen, für den sie sich in einer der drei folgenden Spielzeiten (d.h. 2024/25, 2025/26 und 2026/27) gegebenenfalls qualifizieren:

- Für die Vereine CFR Cluj (ROU) und NK Osijek (CRO) wird ein Ausschluss für zwei Spielzeiten vorläufig ausgesetzt und nur vollstreckt, wenn diese Klubs die Solvenzanforderungen in den Spielzeiten 2023/24 und 2024/25 nicht erfüllen.

- Für die Vereine PAE Aris Thessaloniki (GRE), FK Astana (KAZ), NK Olimpija Ljubljana (SVN) und HNK Rijeka (CRO) wird ein Ausschluss für eine Spielzeit vorläufig ausgesetzt und nur vollstreckt, wenn diese Klubs die Solvenzanforderungen in der Spielzeit 2023/24 nicht erfüllen.

Darüber hinaus wurden die nachstehenden Geldstrafen gegen folgende Vereine wegen überfälliger Verbindlichkeiten in der Saison 2022/23 verhängt: CFR Cluj - EUR 250 000, NK Osijek (CRO) - EUR 150 000, Konyaspor (TUR) - EUR 150 000, NK Olimpija Ljubljana (SVN) - EUR 100 000, PAE Aris Thessaloniki (GRE) - EUR 50 000, FK Valmiera (LVA) - EUR 50 000, FK Astana (KAZ) - EUR 30 000, FK Borac Banja Luka (BIH) - EUR 10 000, FK Qysyl-Schar SK (KAZ) - EUR 10 000 und FC Floriana (MLT) - EUR 10 000. Im Fall des FC Floriana (MLT) wird eine zusätzliche bedingte Geldstrafe in Höhe von EUR 10 000 verhängt, sofern der Verein nicht bis 31. März 2023 den Nachweis erbringt, dass die geringfügigen Beträge, die erst im Januar 2023 überfällig waren, vollständig beglichen wurden.

Zudem stellte die erstinstanzliche Kammer der FKKK in den Fällen von NK Osijek (CRO) und HNK Rijeka (CRO) fest, dass diese Vereine die Klublizenzierungskriterien nicht erfüllt hatten, da sie im März 2022 überfällige Verbindlichkeiten aufwiesen. Die Vereine müssen diese Kriterien erfüllen, um die für die Teilnahme an UEFA-Klubwettbewerben erforderliche Lizenz zu erhalten. Folglich hat die erstinstanzliche Kammer der FKKK eine zusätzliche Geldstrafe von EUR 450 000 gegen diese Vereine verhängt. Diese Summe entspricht den Einnahmen der UEFA, die durch die Teilnahme dieser Vereine an der UEFA Europa Conference League 2022/23 erzielt wurden.