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UEFA-Exekutivkomitee genehmigt neues Reglement zu finanzieller Nachhaltigkeit

Medienmitteilungen

Exekutivkomitee beschließt erste große Reform in diesem Bereich seit 2010.

©UEFA.com

Das UEFA-Exekutivkomitee hat heute bei seiner Sitzung in Nyon das neue UEFA-Reglement zu Klublizenzierung und finanzieller Nachhaltigkeit genehmigt.

Es handelt sich dabei um die erste umfassende Reform dieses 2010 eingeführten Reglements, das bis jetzt „UEFA-Reglement zur Klublizenzierung und zum finanziellen Fairplay“ hieß.

UEFA-Präsident Aleksander Čeferin sagte dazu:

„Das erste, 2010 eingeführte Finanzreglement der UEFA hat seinen Hauptzweck erfüllt. Es hat dazu beigetragen, den europäischen Fußball vor dem drohenden finanziellen Kollaps zu retten, und hat die Art und Weise, wie europäische Fußballklubs geführt werden, revolutioniert. Die Entwicklungen in der Fußballbranche und die unvermeidlichen finanziellen Auswirkungen der Pandemie haben jedoch gezeigt, dass umfassende Reformen und neue Bestimmungen zu finanzieller Nachhaltigkeit notwendig sind.

Die UEFA hat diese neuen Maßnahmen mit ihren Interessenträgern im gesamten europäischen Fußball entwickelt, um die Vereine bei der Bewältigung der neuen Herausforderungen zu unterstützen. Dieses Reglement wird uns dabei helfen, den Fußball zu schützen und ihn gegen mögliche künftige Schocks zu wappnen. Gleichzeitig werden vernünftige Investitionen gefördert und eine nachhaltigere Zukunft des Fußballs angestrebt.“

Angesichts des neuen Titels überrascht es nicht, dass das Hauptziel des neuen Reglements darin besteht, finanzielle Nachhaltigkeit zu erreichen. Diese soll auf drei Säulen beruhen: Solvenz, Stabilität und Kostenkontrolle.

Was die Solvenz anbelangt, werden die neuen Vorschriften im Zusammenhang mit überfälligen Verbindlichkeiten (gegenüber Fußballvereinen, Arbeitnehmern, Sozialversicherungsinstitutionen bzw. Steuerbehörden sowie der UEFA) einen besseren Gläubigerschutz gewährleisten. Kontrollen werden vierteljährlich durchgeführt, und ein Zahlungsverzug wird künftig strenger geahndet.

Die neuen Anforderungen die Fußballeinnahmen betreffend sind eine Weiterentwicklung der bestehenden Break-even-Vorschrift und werden dazu beitragen, die Klubfinanzen besser unter Kontrolle zu haben. Um den Vereinen die Umsetzung zu erleichtern, gleicht die Berechnung der Fußballeinnahmen jener des Break-even-Ergebnisses. Während die annehmbare Abweichung von EUR 30 Mio. über drei Jahre auf EUR 60 Mio. über drei Jahre erhöht wurde, wurden die Anforderungen zur Sicherstellung des Zeitwerts von Transaktionen, zur Verbesserung der Vereinsbilanzen sowie zur Verringerung der Schulden deutlich verschärft.

Die größte Neuerung im neuen Reglement ist die Einführung einer Kaderkostenregel, mit der die Kosten hinsichtlich Spielergehältern und Transferkosten besser unter Kontrolle gebracht werden sollen. Im Rahmen der diesbezüglichen Bestimmungen werden die Ausgaben für Gehälter, Transfers und Spielervermittlerhonorare auf 70 % der Klubeinnahmen begrenzt. Die Beurteilungen werden jeweils zeitnah durchgeführt und Verstöße führen zu im Voraus festgelegten finanziellen Sanktionen und sportlichen Maßnahmen.

Das neue Reglement tritt im Juni 2022 in Kraft. Die Umsetzung erfolgt schrittweise über drei Jahre, damit die Vereine genügend Zeit haben, sich anzupassen.