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Bis auf Weiteres keine UEFA-Wettbewerbsspiele in der Region Transnistrien

Medienmitteilungen

Beschluss aufgrund der derzeitigen Sicherheitslage in der Region

UEFA-Sitz in Nyon, Schweiz.
UEFA-Sitz in Nyon, Schweiz. UEFA via Getty Images

Im Einklang mit früheren Beschlüssen vor dem Hintergrund der massiven militärischen Eskalation, die zum Einmarsch der russischen Armee in die Ukraine geführt hat, hat das UEFA-Exekutivkomitee heute entschieden, dass bis auf Weiteres keine UEFA-Wettbewerbsspiele in der Region Transnistrien (Moldawien) ausgetragen werden dürfen.

Die Entscheidung stützt sich auf Erwägungen und Schlussfolgerungen von auf internationale politische und strategische Analysen spezialisierten Organisationen, deren Berichte von der UEFA-Administration im Rahmen der Bewertung der aktuellen Situation in der Region Transnistrien konsultiert wurden.

Als gemäß Artikel 50 Absatz 1 der UEFA-Statuten für die Erstellung der UEFA-Wettbewerbsreglemente zuständiges Organ trägt das UEFA-Exekutivkomitee die Gesamtverantwortung für den reibungslosen Ablauf der UEFA-Wettbewerbe; dies beinhaltet die Pflicht, die Austragung von UEFA-Spielen in bestimmten Regionen unter Berücksichtigung sämtlicher Rahmenbedingungen vorübergehend zu verbieten.

Dementsprechend wurde Sheriff Tiraspol, das die erste Qualifikationsrunde der UEFA Champions League 2022/23 bestreitet, aufgefordert, für seine Heimspiele in den UEFA-Klubwettbewerben eine alternative, allen Anforderungen der einschlägigen UEFA-Reglemente entsprechende Spielstätte außerhalb der Region Transnistrien vorzuschlagen, solange das Verbot in dieser Region gilt.

Das UEFA-Exekutivkomitee wird sich bereit halten, um nötigenfalls weitere und unter Umständen regelmäßige Sitzungen abzuhalten, um die rechtliche Situation sowie die sich ständig weiterentwickelnde Faktenlage zu bewerten und entsprechende weitere Entscheidungen zu treffen.