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Stellungnahme der UEFA gegenüber den Medien

Medienmitteilungen
©UEFA.com

Die UEFA nimmt das Schreiben des unabhängigen UEFA-Berufungssenats zur Kenntnis, wonach das gegen den FC Barcelona, Juventus Turin und Real Madrid eröffnete Disziplinarverfahren wegen eines möglichen Verstoßes gegen das Regelwerk der UEFA im Zusammenhang mit dem Projekt der sogenannten „Super League“ vorbehaltlos eingestellt wird, als ob das Verfahren nie eröffnet worden wäre.

Die UEFA nimmt zur Kenntnis, dass die Erklärung des UEFA-Berufungssenats auf die formelle Benachrichtigung eines Gerichts an die UEFA folgt, wonach der UEFA einige Tage eingeräumt werden, ihre Konformität mit den Entscheidungen des Handelsgerichts Nr. 17 in Madrid zu klären.

ie UEFA versteht, weshalb das Disziplinarverfahren eingestellt wird. Die UEFA hat immer in Treu und Glauben gehandelt und verstanden, dass die Entscheidung ihrer unabhängigen Disziplinarinstanz (der UEFA-Berufungssenat), das Disziplinarverfahren auszusetzen, vollständig mit den Anordnungen des Handelsgerichts Nr. 17 in Madrid im Einklang steht und die drei betroffenen Vereine seither zu UEFA-Klubwettbewerben zugelassen wurden. Die UEFA bewahrt erneut ihre Haltung, dass sie im Zusammenhang mit dem Projekt der sogenannten „Super League“ immer in Übereinstimmung mit den geltenden UEFA-Statuten und -Bestimmungen sowie dem EU-Recht, der Europäischen Menschenrechtskonvention und dem Schweizer Recht gehandelt hat. Die UEFA bleibt von ihrer Position überzeugt und wird diese weiter in allen relevanten Gerichtsbarkeiten verteidigen.

Im Zusammenhang mit den Erklärungen, welche die UEFA im Mai 2021 von neun der zwölf Vereine erhalten hat, die als Gründer der sogenannten „European Super League“ agierten, und in deren Rahmen diese neun Vereine die UEFA über ihre einseitige Entscheidung, sich aus dem Projekt der sogenannten „Super League“ zurückzuziehen, informiert haben, hat die UEFA die neun Vereine ihrerseits darüber informiert, dass sie angesichts des laufenden Gerichtsverfahrens in Madrid und zur Vermeidung unnötiger Komplikationen keine Zahlungen der in den Erklärungen der Vereine im Mai angebotenen Beträge einfordert, solange das Gerichtsverfahren in Madrid, in dem unter anderem die UEFA involviert ist, anhängig ist.

Auf Grundlage der erhaltenen, oben genannten Erklärungen wird die UEFA ihrerseits natürlich alle mit den neun Vereinen eingegangenen vertraglichen Verpflichtungen einhalten.

Die UEFA wird, unter strikter Einhaltung von nationalem und EU-Recht, weiterhin alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um ihre Interessen und vor allem diejenigen aller Interessenträger im Fußball zu wahren.