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Absage der UEFA-U19-Europameisterschaften 2020/21 der Männer und Frauen

Medienmitteilungen

Verlegung der Endphase der UEFA Futsal Champions League 2020/21 nach Kroatien

©UEFA.com

UEFA-U19-Europameisterschaften 2020/21 der Männer und Frauen

Das UEFA-Exekutivkomitee hat heute entschieden, die Ausgabe 2020/21 der UEFA-U19-Europameisterschaften der Männer und Frauen aufgrund der Covid-19-Pandemie und deren Auswirkungen auf die Ausrichtung von Wettbewerben abzusagen.

Bei seinem Beschluss trug das UEFA-Exekutivkomitee der Tatsache Rechnung, dass sich Reisen der Mannschaften sowie die Ausrichtung von Miniturnieren vor dem Hintergrund der aktuell bestehenden staatlichen Beschränkungen als sehr schwierig erweisen würden.

Die UEFA-Mitgliedsverbände wurden zuvor konsultiert und stützen diesen Beschluss. Obwohl es bedauerlich ist, dass in der laufenden Saison keine Nachwuchswettbewerbe stattfinden können, gehen Gesundheit und Sicherheit der jungen Spielerinnen und Spieler unter den aktuellen Umständen auf jeden Fall vor.

Endphase der UEFA Futsal Champions League 2020/21

Das UEFA-Exekutivkomitee hat die epidemiologische Situation in Belarus sowie die aktuellen Einreisebeschränkungen, die einige Mannschaften und Offizielle daran hindern könnten, an der Endphase der UEFA Futsal Champions League 2020/21 teilzunehmen, zur Kenntnis genommen.

Nach Konsultation mit dem Belarussischen Fußballverband hat das UEFA-Exekutivkomitee beschlossen, einen anderen Austragungsort für die Veranstaltung zu suchen.

Nachdem sich der Kroatische Fußballverband zur Verfügung gestellt hat, die Endphase auszurichten, hat das UEFA-Exekutivkomitee beschlossen, Zagreb als Ausrichter der ursprünglich vom 28. April bis 3. Mai in Minsk angesetzten Endphase zu bestimmen.

Testverfahren für Auswechslungen infolge von Gehirnerschütterungen bei der U21-Europameisterschaft 2019-21

Das UEFA-Exekutivkomitee hat die Einführung eines Testverfahrens für Auswechslungen infolge von Gehirnerschütterungen für die U21-Europameisterschaft 2019-21 (Endrunde in Ungarn und Slowenien) genehmigt.

In Übereinstimmung mit dem vom IFAB ausgearbeiteten Protokoll A dürfen beide Mannschaften pro Spiel jeweils eine Auswechslung infolge einer Gehirnerschütterung vornehmen, unabhängig von der Zahl bereits eingesetzter Ersatzspieler.

Auswechslungen infolge von Gehirnerschütterungen werden zur Anzahl der normalen Auswechslungen hinzuaddiert; dabei ist es nicht von Belang, ob zum Zeitpunkt der Auswechslung infolge einer Gehirnerschütterung das normale Auswechslungskontingent bereits ausgeschöpft ist oder nicht. Allerdings dürfen bei einer Auswechslung infolge einer Gehirnerschütterung keine Spieler eingewechselt werden, die vorher bereits ausgewechselt wurden.