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Entscheidung der rechtsprechenden Kammer der FKKK im Fall Panathinaikos Athen

Am 12. Dezember 2017 traf die rechtsprechende Kammer der Finanzkontrollkammer für Klubs (FKKK) unter dem Vorsitz von José Narciso da Cunha Rodrigues eine Entscheidung im Fall des Klubs Panathinaikos Athen (Griechenland) betreffend überfällige Verbindlichkeiten.

Entscheidung der rechtsprechenden Kammer der FKKK im Fall Panathinaikos Athen
Entscheidung der rechtsprechenden Kammer der FKKK im Fall Panathinaikos Athen ©UEFA

Die rechtsprechende Kammer bestätigte, dass Panathinaikos Athen gegen die Vorschriften betreffend überfällige Verbindlichkeiten des UEFA-Reglements zur Klublizenzierung und zum finanziellen Fairplay verstoßen hatte und entschied, den Verein von der Teilnahme am nächsten UEFA-Klubwettbewerb auszuschließen, für den er sich in den kommenden drei (3) Spielzeiten (d.h. 2018/19, 2019/20 bzw. 2020/21) qualifizieren würde, es sei denn, er erbringe bis 1. März 2018 den Nachweis, dass er die am 30. September 2017 als überfällige Verbindlichkeiten beanstandeten Beträge bezahlt oder eine entsprechende Vereinbarung mit den Gläubigern getroffen hat.

Zudem wurde der Verein von der rechtsprechenden Kammer mit einer Geldstrafe von EUR 200 000 belegt, wovon EUR 100 000 ausgesetzt waren und nur fällig geworden wären, falls er die oben genannte Bedingung nicht erfüllt hätte.

Am 19. März 2018 prüfte die Untersuchungskammer der FKKK den Fall und kam zum Schluss, dass Panathinaikos Athen die ihm auferlegte Bedingung nicht erfüllt hat.

Folglich ordnete die rechtsprechende Kammer an, dass der am 12. Dezember 2017 beschlossene Ausschluss mit sofortiger Wirkung in Kraft tritt und bestätigte den Ausschluss von Panathinaikos Athen von der Teilnahme am nächsten UEFA-Klubwettbewerb, für den sich der Verein in den kommenden drei (3) Spielzeiten (d.h. 2018/19, 2019/20 bzw. 2020/21) qualifiziert. Die rechtsprechende Kammer ordnete zudem an, dass der Betrag von EUR 100 000, der Teil der gesamten Geldstrafe in Höhe von EUR 200 000 ist, nicht mehr ausgesetzt und unverzüglich bezahlt werden muss.

Die vollständige Verfügung wird zu gegebener Zeit auf UEFA.com veröffentlicht (in englischer Sprache).