Vier Klubs sanktioniert
Montag, 16. April 2018
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Die rechtsprechende Kammer der UEFA-Finanzkontrollkammer für Klubs (FKKK) hat den KF Tirana, Ertis Pawlodar, den FK Vojvodina sowie den FC Sion für Verstöße gegen die Klublizenzierungskriterien mit Strafen belegt.
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Die rechtsprechende Kammer der UEFA-Finanzkontrollkammer für Klubs unter dem Vorsitz von José Narciso da Cunha Rodrigues hat Entscheidungen in den Fällen von vier Vereinen gefällt, die wegen Nichterfüllung von Klublizenzierungskriterien gemäß dem UEFA-Reglement zur Klublizenzierung und zum finanziellen Fairplay vom FKKK-Chefermittler an die Kammer verwiesen worden waren. Die Vereine müssen diese Kriterien erfüllen, um die für die Teilnahme an UEFA-Klubwettbewerben erforderliche Lizenz zu erhalten.
KF Tirana (ALB): Es wird ein Betrag in Höhe von EUR 215 000 einbehalten, was den Einnahmen des Vereins aus seiner Teilnahme an der UEFA Europa League 2017/18 entspricht.
FK Vojvodina (SRB): Es wird ein Betrag in Höhe von EUR 215 000 einbehalten, was den Einnahmen des Vereins aus seiner Teilnahme an der UEFA Europa League 2017/18 entspricht.
Ertis Pawlodar (KAZ): Es wird ein Betrag in Höhe von EUR 440 000 einbehalten, was den Einnahmen des Vereins aus seiner Teilnahme an der UEFA Europa League 2017/18 entspricht. Zudem wird der Klub von der Teilnahme am nächsten UEFA-Klubwettbewerb ausgeschlossen, für den er sich in den kommenden drei Spielzeiten (d.h. 2018/19, 2019/20 und 2020/21) gegebenenfalls qualifiziert; die Strafe wird auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt.
FC Sion (SUI): Der Klub wird von der Teilnahme am nächsten UEFA-Klubwettbewerb ausgeschlossen, für den er sich in den kommenden zwei Spielzeiten (d.h. 2018/19 und 2019/20) gegebenenfalls qualifiziert. Der Schweizer Verein wird zudem mit einer Geldbuße in Höhe von EUR 235 000 belegt.
Die vollständige Begründung der Entscheidung (in englischer Sprache) finden Sie hier.