Entscheidung der rechtsprechenden Kammer der FKKK im Fall AC Mailand
Donnerstag, 13. Dezember 2018
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Die rechtsprechende Kammer der Finanzkontrollkammer für Klubs (FKKK) hat eine Entscheidung im Fall des AC Mailand getroffen.
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Die rechtsprechende Kammer der Finanzkontrollkammer für Klubs (FKKK) hat infolge der Entscheidung des Schiedsgerichts des Sports (TAS 2018/A/5808 AC Mailand gegen UEFA), den Fall des AC Mailand zwecks Verhängung einer verhältnismäßigen Disziplinarmaßnahme im Zusammenhang mit dem Verstoß des Vereins gegen das UEFA-Reglement zur Klublizenzierung und zum finanziellen Fairplay, insbesondere gegen die Break-even-Vorschrift, an die FKKK zu verweisen, eine Entscheidung getroffen.
Sollte der Verein die Break-even-Vorschrift zum 30. Juni 2021 nicht erfüllen, wird er von den Teilnahme am nächsten UEFA-Klubwettbewerb, für den er sich in den beiden Spielzeiten 2022/23 und 2023/24 gegebenenfalls qualifiziert, ausgeschlossen. Zudem werden EUR 12 Mio. der UEFA-Einnahmen des Vereins aus der UEFA-Europa-League-Saison 2018/19 zurückbehalten und der Verein darf im Rahmen seiner Teilnahme an den UEFA-Klubwettbewerben 2019/20 und 2020/21 nicht mehr als 21 Spieler melden.
Diese Entscheidung kann in Übereinstimmung mit Artikel 34 Absatz 2 der Verfahrensregeln für die UEFA-Finanzkontrollkammer für Klubs sowie mit Artikeln 62 und 63 der UEFA-Statuten am Schiedsgericht des Sports (TAS) angefochten werden.