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Entscheidung der rechtsprechenden Kammer der FKKK im Fall AC Mailand

Die UEFA FFP

Die rechtsprechende Kammer der Finanzkontrollkammer für Klubs (FKKK) hat eine Entscheidung im Fall des AC Mailand getroffen.

Entscheidung der rechtsprechenden Kammer der FKKK im Fall AC Mailand
Entscheidung der rechtsprechenden Kammer der FKKK im Fall AC Mailand ©UEFA.com

Die rechtsprechende Kammer der Finanzkontrollkammer für Klubs (FKKK) hat infolge der Entscheidung des Schiedsgerichts des Sports (TAS 2018/A/5808 AC Mailand gegen UEFA), den Fall des AC Mailand zwecks Verhängung einer verhältnismäßigen Disziplinarmaßnahme im Zusammenhang mit dem Verstoß des Vereins gegen das UEFA-Reglement zur Klublizenzierung und zum finanziellen Fairplay, insbesondere gegen die Break-even-Vorschrift, an die FKKK zu verweisen, eine Entscheidung getroffen.

Sollte der Verein die Break-even-Vorschrift zum 30. Juni 2021 nicht erfüllen, wird er von den Teilnahme am nächsten UEFA-Klubwettbewerb, für den er sich in den beiden Spielzeiten 2022/23 und 2023/24 gegebenenfalls qualifiziert, ausgeschlossen. Zudem werden EUR 12 Mio. der UEFA-Einnahmen des Vereins aus der UEFA-Europa-League-Saison 2018/19 zurückbehalten und der Verein darf im Rahmen seiner Teilnahme an den UEFA-Klubwettbewerben 2019/20 und 2020/21 nicht mehr als 21 Spieler melden.

Diese Entscheidung kann in Übereinstimmung mit Artikel 34 Absatz 2 der Verfahrensregeln für die UEFA-Finanzkontrollkammer für Klubs sowie mit Artikeln 62 und 63 der UEFA-Statuten am Schiedsgericht des Sports (TAS) angefochten werden.