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UEFA legt Preisobergrenze für Eintrittskarten in Auswärtssektoren fest

Verlängerung der Spielermeldefrist um einen Tag und Einführung einer Preisobergrenze für Eintrittskarten für Auswärtsfans in der UEFA Champions League und UEFA Europa League.

UEFA legt Preisobergrenze für Eintrittskarten in Auswärtssektoren fest
UEFA legt Preisobergrenze für Eintrittskarten in Auswärtssektoren fest ©UEFA.com

040 – Vereine können nunmehr bis zum 3. September Spieler registrieren

Der UEFA-Dringlichkeitsausschuss hat heute eine Preisobergrenze für Eintrittskarten für Auswärtsfans in der UEFA Champions League und UEFA Europa League genehmigt, die mit sofortiger Wirkung in Kraft tritt. Ticketpreise für Auswärtssektoren werden in der UEFA Champions League auf EUR 70 und in der UEFA Europa League auf EUR 45 begrenzt; diese Beträge entsprechen den Preisen der niedrigsten Eintrittskartenkategorie für die Endspiele der beiden Wettbewerbe.

Diese neue Obergrenze ergänzt die bestehende Regelung, wonach die Preise für Eintrittskarten der Fans der Gastmannschaft nicht höher sein dürfen als jene für Eintrittskarten einer vergleichbaren Kategorie, die den Fans der Heimmannschaft verkauft werden. Davon ausgenommen sind Eintrittskarten für Saisonkarteninhaber, Mitglieder eines Fanklubs oder Eintrittskarten, die im Rahmen von Werbeaktionen verkauft werden.

UEFA-Präsident Aleksander Čeferin begründete die Einführung einer Preisobergrenze für Eintrittskarten wie folgt: „Die Fans sind das Lebenselixier des Fußballs. Diejenigen, die ihre Mannschaft zu Auswärtsspielen begleiten, müssen Eintrittskarten zu angemessenen Preisen erwerben können, zumal sie bereits für ihre Reisekosten aufkommen müssen. Durch die Begrenzung der Ticketpreise wollen wir sicherstellen, dass sich die Fans weiterhin Reisen zu Auswärtsspielen leisten und so zur einzigartigen Atmosphäre in den Fußballstadien beitragen können.“

Ferner hat der Dringlichkeitsausschuss beschlossen, die Spielermeldefrist für die Gruppenphasen der UEFA Champions League und UEFA Europa League um 24 Stunden auf den 3. September, 24.00 Uhr MEZ zu verlängern, um möglichen administrativen Problemen vorzubeugen, da der 31. August und 1. September auf einen Samstag bzw. Sonntag fallen.