Rechtsprechende Kammer der FKKK entscheidet auf Ausschluss von Trabzonspor
Mittwoch, 3. Juni 2020
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Die rechtsprechende Kammer der UEFA-FKKK hat einen Ausschluss gegen den türkischen Verein Trabzonspor verhängt, nachdem sie festgestellt hat, dass der Klub eine am 5. Juli 2019 auferlegte Bedingung nicht erfüllt hat.
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Am 5. Juli 2019 stellte die rechtsprechende Kammer der Finanzkontrollkammer für Klubs der UEFA (FKKK) fest, dass der türkische Verein Trabzonspor die Break-even-Bedingungen gemäß dem am 20. Mai 2016 unterzeichneten Vergleich nicht eingehalten hat und belegte den Klub mit einem bedingten Ausschluss von der Teilnahme an einem (1) UEFA-Klubwettbewerb, für den sich der Verein in den Spielzeiten 2020/21 und 2021/22 gegebenenfalls qualifizieren würde. Diese Strafe sollte nicht wirksam werden, wenn der Klub bestimmte Bedingungen erfüllt, darunter die Erfüllung eines Ziels hinsichtlich seiner finanziellen Ergebnisse für das Finanzjahr 2019.
Die rechtsprechende Kammer der FKKK hat nun entschieden, dass Trabzonspor das für das Finanzjahr 2019 gesetzte Ziel nicht erfüllt hat.
Deshalb hat die rechtsprechende Kammer angeordnet, dass der Verein von der Teilnahme an einem (1) UEFA-Klubwettbewerb, für den er sich in den Spielzeiten 2020/21 und 2021/22 gegebenenfalls qualifizieren würde, ausgeschlossen wird.