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Exekutivkomitee genehmigt Richtlinien zu den Zulassungskriterien für die UEFA-Klubwettbewerbe

Die UEFA Medienmitteilungen

Dringende Empfehlung, die höchsten nationalen Wettbewerbe zu Ende zu führen.
Der Name „UEFA EURO 2020“ wird beibehalten.

Exekutivkomitee genehmigt Richtlinien zu den Zulassungskriterien für die UEFA-Klubwettbewerbe
Exekutivkomitee genehmigt Richtlinien zu den Zulassungskriterien für die UEFA-Klubwettbewerbe ©UEFA.com

Das UEFA-Exekutivkomitee ist heute per Videokonferenz zusammengetreten. Es erhielt aktuelle Informationen über die in Kooperation mit der Europäischen Klubvereinigung (ECA), den European Leagues (EL) und der FIFPro Europe zusammengestellten Arbeitsgruppen. Beide Szenarien, die von der Arbeitsgruppe „Spielkalender“ geprüft wurden, sehen vor, dass der Fußball auf nationaler Ebene vor den UEFA-Klubwettbewerben wieder aufgenommen wird. Im einen Fall würden die Wettbewerbe parallel laufen, im anderen müssten die nationalen Wettbewerbe abgeschlossen sein, bevor im August die UEFA-Wettbewerbe wieder aufgenommen würden.

Das Exekutivkomitee wurde über die Arbeit der neu eingesetzten Untergruppe Medizinisches unter Vorsitz von Prof. Dr. Tim Meyer informiert, die sich mit Gesundheitsfragen im Zusammenhang mit der Wiederaufnahme des Spielbetriebs befasst und mit der ECA und den EL zusammenarbeitet, um auf der bereits von Ligen und Klubs geleisteten Arbeit aufzubauen und diese im Hinblick auf die Ausarbeitung von Richtlinien zu berücksichtigen, welche den besten verfügbaren Gesundheitsempfehlungen entsprechen sollen. Das Exekutivkomitee begrüßte die Einigkeit des europäischen Fußballs und die Tatsache, dass der Gesundheit bei dem Versuch einer Rückkehr zum Spielbetrieb Priorität eingeräumt wird.

Nach Schilderungen des Belgischen und des Schottischen Fußballverbands anerkannte die UEFA-Exekutive die dargestellte Problematik und genehmigte Richtlinien zu den Zulassungskriterien für die UEFA-Klubwettbewerbe 2020/21. Darin wird auf den Grundsatz verwiesen, dass die Zulassung zu UEFA-Klubwettbewerben stets auf dem sportlichen Abschneiden basiert.

Deshalb fordert die UEFA alle Nationalverbände und Ligen eindringlich dazu auf, sämtliche denkbaren Optionen zu prüfen, um alle nationalen Wettbewerbe, in welchen über die Teilnahme an UEFA-Klubwettbewerben entschieden wird, ordnungsgemäß zu Ende zu spielen. Dessen ungeachtet betont die UEFA, dass die Gesundheit von Spielern, Zuschauern und allen übrigen am Fußball Beteiligten sowie der breiten Öffentlichkeit in diesen Zeiten von vorrangigem Interesse bleiben müsse.

Das ideale Szenario, vorausgesetzt, dass die epidemische Lage dies zulässt, sähe so aus, dass die derzeit ausgesetzten nationalen Wettbewerbe zu Ende gespielt werden könnten, sodass sich die Vereine gemäß dem ursprünglich vorgesehenen Modus auf sportlichem Wege für die UEFA-Klubwettbewerbe qualifizieren können. Sollte dies insbesondere aufgrund terminlicher Zwänge nicht möglich sein, bestünde die beste Option darin, die ausgesetzten nationalen Wettbewerbe in einem anderen Format fortzuführen, das gleichwohl eine Qualifikation auf sportlichem Wege ermöglicht.

Trotz maximaler Bemühungen, die nationalen Wettbewerbe zu Ende zu spielen, sind legitime Gründe vorstellbar, aus denen die Nationalverbände bzw. Ligen ihre nationalen Wettbewerbe abbrechen müssen. Hierunter fallen insbesondere:

• ein offizielles Verbot von Sportveranstaltungen, welches dazu führt, dass die nationalen Wettbewerbe nicht bis zu einem bestimmten Datum, das einen zeitgerechten Beginn der neuen Saison ermöglicht, abgeschlossen werden können.

• unüberwindbare wirtschaftliche Probleme, die eine Fortsetzung der Saison aus finanzieller Sicht unmöglich machen, da sie die finanzielle Stabilität des betreffenden nationalen Wettbewerbs und/oder der Vereine langfristig gefährden könnten.

Wird ein nationaler Wettbewerb aus legitimen Gründen unter den oben genannten Voraussetzungen abgebrochen, müsste der betreffende Nationalverband die Vereine, die an den UEFA-Klubwettbewerben 2020/21 teilnehmen dürfen, auf der Grundlage ihres sportlichen Abschneidens in den nationalen Wettbewerben 2019/20 auswählen, wobei Folgendes zu beachten ist:

• Das Auswahlverfahren sollte objektiv und transparent sein und dem Prinzip der Gleichbehandlung Rechnung tragen. Davon abgesehen sollten die Nationalverbände und Ligen über die endgültigen Platzierungen in ihren nationalen Wettbewerben unter Berücksichtigung der spezifischen Umstände des jeweiligen Wettbewerbs entscheiden können.

• Die endgültige Entscheidung darüber, welche Platzierungen zur Teilnahme an den UEFA-Klubwettbewerben berechtigen, sollte von den jeweils zuständigen Stellen auf nationaler Ebene bestätigt werden.

Die UEFA behält sich das Recht vor, einem von einem Nationalverband mit einem abgebrochenen nationalen Wettbewerb vorgeschlagenen Klub die Zulassung zu verweigern oder diese zu überprüfen, wenn:

• der nationale Wettbewerb nicht aus den in diesen UEFA-Richtlinien angeführten Gründen oder aus anderen triftigen Gründen zum Schutz der öffentlichen Gesundheit abgebrochen wurde;

• der Klub mittels eines Verfahrens ausgewählt wurde, das nicht den Grundsätzen der Objektivität, der Transparenz und der Gleichbehandlung entspricht, sodass nicht davon auszugehen ist, dass sich der Klub auf sportlichem Wege qualifiziert hat;

• die Qualifikation des Klubs in der öffentlichen Wahrnehmung als unfair betrachtet wird.

UEFA EURO 2020

Nach einer umfassenden internen Bewertung sowie eingehenden Diskussionen mit den Partnern hat das UEFA-Exekutivkomitee entschieden, dass die verschobene Endrunde der Fußball-Europameisterschaft weiterhin den Namen UEFA EURO 2020 tragen soll.

So kann die UEFA die ursprüngliche Ausrichtung des Turniers als Jubiläumsfeier zum 60-jährigen Bestehen der Fußball-Europameisterschaft (1960-2020) beibehalten.

Zudem wird der Name dann für immer als Erinnerung an die geschlossene Reaktion der Fußballfamilie auf die außerordentlichen Umstände der COVID-19-Pandemie und die schwierige Situation, mit der Europa und die Welt im Jahr 2020 konfrontiert waren, dienen.

Diese Entscheidung trägt ferner der Selbstverpflichtung der UEFA Rechnung, ein nachhaltiges Turnier zu veranstalten, indem nicht zusätzlicher Abfall produziert wird. Zum Zeitpunkt der Verschiebung der Endrunde war bereits eine Menge Material mit dem entsprechenden Branding produziert worden, das im Falle einer Namensänderung vernichtet und neu produziert hätte werden müssen.

UEFA-U21-Europameisterschaft

Das Exekutivkomitee wurde darüber informiert, dass bei der Sitzung der Kommission für Nationalmannschaftswettbewerbe am 11. Mai verschiedene Optionen für eine Modifizierung oder Verschiebung der U21-Endrunde 2021 präsentiert und von der Kommission bewertet werden sollen; eine endgültige Entscheidung wird das Exekutivkomitee am 27. Mai 2020 treffen.

Die nächste Sitzung des UEFA-Exekutivkomitees ist für den 27. Mai 2020 geplant.