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Stärkung der Schiedsrichter im Kampf gegen Rassismus: Dreistufiges Verfahren der UEFA

Die UEFA

Erfahren Sie mehr über das dreistufige Verfahren der UEFA zur Unterstützung der Unparteiischen im Umgang mit schwerwiegenden rassistischen Vorfällen im Stadion.

Die UEFA verfügt über ein dreistufiges Verfahren zur Unterstützung der Unparteiischen im Umgang mit schwerwiegenden rassistischen Vorfällen.
Die UEFA verfügt über ein dreistufiges Verfahren zur Unterstützung der Unparteiischen im Umgang mit schwerwiegenden rassistischen Vorfällen. ©UEFA.com

Das UEFA-Exekutivkomitee hat bei seiner Sitzung im Jahr 2009 in Litauen offizielle Richtlinien genehmigt, um Unparteiischen dabei zu helfen, mit schwerwiegenden Vorfällen im Zusammenhang mit Rassismus im Stadion umzugehen.

Im Rahmen dieses dreistufigen Verfahrens erhalten Unparteiische das Recht, ein Spiel zu unterbrechen. Sollte das rassistische Verhalten andauern, sind die Unparteiischen befugt, das Spiel abzubrechen.

Stufe eins

Wenn der Unparteiische rassistisches Verhalten bemerkt bzw. vom Vierten Offiziellen darüber informiert wird, unterbricht er das Spiel und veranlasst eine Lautsprecherdurchsage, mit der das Publikum aufgefordert wird, das rassistische Verhalten sofort zu unterlassen.

Stufe zwei

Geht das rassistische Verhalten nach Wiederaufnahme des Spiels weiter, setzt der Unparteiische das Spiel für einen angemessenen Zeitraum (z.B. 5 bis 10 Minuten) aus und fordert die Mannschaften auf, in die Umkleidekabinen zu gehen. Es wird eine weitere Lautsprecheransage veranlasst.

Stufe drei

Geht das rassistische Verhalten nach der erneuten Wiederaufnahme des Spiels weiter, kann der Unparteiische das Spiel als letzte Möglichkeit endgültig abbrechen.

Der für die Partie verantwortliche UEFA-Spieldelegierte steht dem Unparteiischen über den Vierten Offiziellen bei seiner Entscheidung, ob das rassistische Verhalten aufgehört hat, unterstützend zur Seite. Die Entscheidung des Unparteiischen, ein Spiel abzubrechen, wird jedoch erst gefällt, wenn alle anderen möglichen Maßnahmen ausgeschöpft sind und die Konsequenzen eines Spielabbruchs bezüglich der Sicherheit der Spielerinnen und Spieler sowie der Zuschauer beurteilt wurden.

Nach dem Spiel wird der Fall an die zuständigen UEFA-Disziplinarinstanzen verwiesen.