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Solidaritätszahlungen

Die Eliteklubwettbewerbe der UEFA kommen nicht nur den erfolgreichsten Vereinen zugute. Jede Saison schüttet die UEFA einen Teil ihrer Einnahmen an nicht teilnehmende Vereine aus.

Die UEFA ist bestrebt, einen möglichst hohen Anteil der Einnahmen aus ihren Klubwettbewerben in den Männer- und Frauenfußball zurückfließen zu lassen – nicht nur durch Preisgelder für die teilnehmenden Vereine, sondern auch in Form von Solidaritätszahlungen an die Vereine, die in der Qualifikationsphase ausgeschieden sind, sowie an diejenigen, die gar nicht teilgenommen haben.

Der Grundsatz der finanziellen Solidarität mit Vereinen auf allen Ebenen der Fußballpyramide ist im europäischen Sportmodell verankert und dient dazu, die Unterschiede zwischen den Vereinen, Ligen und Verbänden zu verringern und so die sportliche Ausgeglichenheit zu fördern. Zudem kommen die Reinvestition und Aufteilung von Einnahmen auch der Entwicklung des Breitensports und der Nachwuchsförderung zugute.

Seit der Spielzeit 1999/2000 sind die Solidaritätszahlungen für Vereine, die nicht an den UEFA-Klubwettbewerben der Männer teilnehmen, von EUR 32,9 Mio. auf EUR 177,2 Mio. gestiegen.

Wie funktionieren die UEFA-Solidaritätszahlungen?

Die Liga und/oder der Nationalverband jedes Landes entscheiden selber, wie die UEFA-Solidaritätszahlungen unter den Vereinen der ersten und zum Teil der zweiten Spielkasse verteilt werden. Allerdings sind die Vereine verpflichtet, das Geld in Entwicklungsinitiativen zu investieren.

UEFA-Klubwettbewerbe der Männer

Die jährlichen Solidaritätszahlungen gehen an Vereine, die in den Qualifikationsphasen der Champions League, Europa League und Conference League ausscheiden, sowie an Erstligisten, die sich nicht über ihre nationale Meisterschaft für die europäischen Wettbewerbe qualifizieren konnten.

Die Zahlungen sind für Investitionen in die Nachwuchsförderung und/oder gemeinnützige Projekte vorgesehen. 2022/23 entsprach der für Solidaritätszahlungen zur Verfügung stehende Betrag 4 % der kumulierten Bruttoeinnahmen aus den drei Wettbewerben.

Im neuen UEFA-Klubwettbewerbszyklus 2024-27 wird der Anteil der Gesamteinnahmen, der an nicht teilnehmende Vereine ausgeschüttet wird, fast doppelt so hoch ausfallen wir bisher. Darüber hinaus sieht die mit der Europäischen Klubvereinigung (ECA) abgeschlossene Grundsatzvereinbarung vor, dass 30 % der Nettomehreinnahmen – bis zu max. EUR 35 Mio. – an nicht teilnehmende Vereine gehen.

UEFA-Klubwettbewerbe der Frauen

Seit 2021/22 haben Verbände, die mit mindestens einem Team in der UEFA Women’s Champions League vertreten sind, Anspruch auf Solidaritätszahlungen, die gleichmäßig auf die nicht teilnehmenden Vereine zu verteilen sind. Die begünstigten Vereine sind verpflichtet, diese Zahlungen ausschließlich in Entwicklungsprojekte zu investieren.

2022/23 entsprachen die Solidaritätszahlungen 20 % des im Rahmen des finanziellen Verteilungsschlüssels für diesen Wettbewerb zur Verfügung stehenden Betrags.

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