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Auswechslungen nach Gehirnerschütterungen bei der U21-EM

Das UEFA-Exekutivkomitee hat die Einführung eines Testverfahrens für Auswechslungen infolge von Gehirnerschütterungen bei der Endrunde in Ungarn und Slowenien genehmigt.

©UEFA.com

Das UEFA-Exekutivkomitee hat die Einführung eines Testverfahrens für Auswechslungen infolge von Gehirnerschütterungen für die Endrunde der U21-Europameisterschaft 2021 in Ungarn und Slowenien genehmigt.

In Übereinstimmung mit dem vom IFAB ausgearbeiteten Protokoll A dürfen beide Mannschaften pro Spiel jeweils eine Auswechslung infolge einer Gehirnerschütterung vornehmen, unabhängig von der Zahl bereits eingesetzter Ersatzspieler.

Auswechslungen infolge von Gehirnerschütterungen werden zur Anzahl der normalen Auswechslungen hinzuaddiert; dabei ist es nicht von Belang, ob zum Zeitpunkt der Auswechslung infolge einer Gehirnerschütterung das normale Auswechslungskontingent bereits ausgeschöpft ist oder nicht. Allerdings dürfen bei einer Auswechslung infolge einer Gehirnerschütterung keine Spieler eingewechselt werden, die vorher bereits ausgewechselt wurden.

Die Gruppenphase findet vom 24. bis 31. März statt, die K.-o.-Phase folgt vom 31. Mai bis 6. Juni.