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Verteilung der Champions League-Einnahmen 2016/17

Insgesamt werden nach in der UEFA Champions League 2016/17 mehr als 1,3 Mrd. Euro an Einnahmen an die Klubs verteilt. Wir erklären, nach welchem Schlüssel dies erfolgt. 

Mehr als 1,3 Mrd. Euro werden unter den Klubs aufgeteilt
Mehr als 1,3 Mrd. Euro werden unter den Klubs aufgeteilt ©Getty Images

Insgesamt mehr als 1,3 Mrd. Euro werden an die Klubs verteilt, die an der UEFA Champions League und am UEFA-Superpokal 2016/17 teilnehmen.

WIE DIE EINNAHMEN ERZIELT WERDEN

  • Sämtliche Nettoeinnahmen aus den Klubwettbewerben werden in einem einzigen Topf zusammengefasst, wobei die Ausschüttung an die Teilnehmer in einem festen Verhältnis von 3,3 zu 1 zwischen der UEFA Champions League und der UEFA Europa League erfolgt. 
  • Die Bruttoeinnahmen aus den drei Wettbewerben werden insgesamt auf rund 2,35 Mrd. Euro geschätzt. Das nachfolgende Verteilungsschema (einschließlich Festbeträgen) geht von dieser Summe aus.
  • Von dem geschätzten Bruttobetrag von 2,35 Mrd. EUR werden 12 Prozent (282 Mio.) für die Deckung organisatorischer bzw. administrativer Kosten im Zusammenhang mit den Wettbewerben abgezogen; weitere 8,5 Prozent (199,7 Mio. Euro) werden für Solidaritätszahlungen verwendet. Von den übrigen 1,86 Mrd. Euro legt die UEFA 8 Prozent für den europäischen Fußball beiseite; die verbleibenden 92 Prozent werden an die teilnehmenden Vereine ausgeschüttet.
  • Auf Grundlage der oben erwähnten Einnahmenschätzung und der festgelegten Zuteilungen werden in der Saison 2016/17 1,7187 Mrd. Euro zur Verteilung an die teilnehmenden Vereine zur Verfügung stehen. Davon gehen 1,3189 Mrd. Euro an die Klubs in der UEFA Champions League und des UEFA-Superpokals.

WIE DAS GELD VERTEILT WIRD

FÜR TEAMS IN DER UEFA CHAMPIONS LEAGUE

Von der Gruppenphase an aufwärts

Voraussichtliche Beträge

  • Der für die teilnehmenden Klubs verfügbare Nettobetrag wird im Verhältnis 60:40 zwischen festen Beträgen und variablen Beträgen (Marktpool) aufgeteilt. 
  • Ausgehend von einem Nettobetrag von 1,2689 Mrd. Euro belaufen sich die festen Beträge auf 761,9 Mio. Euro (Startprämie für die Gruppenphase, Leistungs- und Qualifikationsprämien) und die variablen Beträge auf 507 Mio. Euro (Marktpool).

Feste Beträge (761.9 Mio. Euro)

  • Jeder der 32 Vereine, die an der Gruppenphase teilnehmen, erhält eine Startprämie für die Gruppenphase in Höhe von 12,7 Mio. Euro.
  • Ferner werden pro Spiel der Gruppenphase Leistungsprämien in Höhe von EUR 1,5 Mio. EURO für einen Sieg bzw. 500.000 Euro für ein Unentschieden gezahlt. 
  • Die Restbeträge (500.000 Euro pro Unentschieden) werden am Ende entsprechend der Anzahl gewonnener Spiele in der Gruppenphase auf alle daran teilnehmenden Klubs verteilt.
  • Die Achtelfinalisten erhalten voraussichtlich je 6 Mio. Euro, die Viertelfinalisten je 6,5 Mio. Euro und die Halbfinalisten je 7,5 Mio Euro.
  • Den Sieger der UEFA Champions League erwarten 15,5 Mio. Euro, den Zweitplatzierten 11 Mio. Euro. Darin enthalten ist der jeweilige Anteil des Vereins aus dem Eintrittskartenverkauf für das Endspiel (d.h. den Finalisten steht kein zusätzlicher Betrag im Zusammenhang mit dem Eintrittskartenverkauf mehr zu, wie bisher üblich).

Die Höchstsumme, die ein Verein ohne Berücksichtigung der Playoff-Prämie und des Anteils am Marktpool erreichen kann, beträgt folglich EUR 57,2 Mio.

UEFA-Superpokal

Der Gewinner des UEFA-Superpokals 2016 (Real Madrid) kann mit 4 Mio. Euro rechnen, während dem Verlierer dieser Partie (Sevilla) 3 Mio. Euro zustehen.

Play-off-Runde

  • Die Vereine, die die Play-offs bestreiten, können mit insgesamt 50 Mio. Euro rechnen, wobei jeder Sieger 2 Mio. Euro und jeder ausgeschiedene Klub 3 Mio. Euro erhält..

Marktpool (507 Mio. Euro)

Der geschätzte Betrag von 507 Mio. Euro wird gemäß dem jeweiligen Wert des Fernsehmarktes, den die an der UEFA Champions League (ab der Gruppenphase) teilnehmenden Klubs vertreten, anteilig an den jeweiligen Verband ausgeschüttet und unter den betroffenen Vereinen aufgeteilt.

  • Die Hälfte des Betrages, der dem Verband gemäß Marktwert zusteht, wird unter den Klubs entsprechend deren Leistung in der vergangenen nationalen Meisterschaft aufgeteilt.
  • Für alle Verbände gilt dabei folgender Verteilungsschlüssel (die nachfolgende Tabelle, die auf der Rangliste der Nationalverbände gemäß Anhang A des Reglements der UEFA Champions League 2016/17 basiert, enthält alle möglichen Szenarien).

 

  • Die andere Hälfte des Betrages, der dem Verband gemäß Marktwert zusteht, wird unter den Vereinen der UEFA Champions League 2016/17 entsprechend der jeweiligen Anzahl ausgetragener Begegnungen aufgeteilt.
     
  • Scheidet ein Klub eines Verbands, der durch einen oder mehrere Vereine in der UCL-Gruppenphase vertreten ist, in den Play-offs aus, erhält er 10 Prozent des Marktpool-Anteils seines Verbands, die vom dem Verband zustehenden Anteil abgezogen werden. Dies ist ein neues Element, das im früheren Ausschüttungsmodell vor dem kommerziellen Zyklus 2015-18 nicht existierte.

Die entsprechenden Beträge pro Verein, die gemäß dem jeweiligen Marktwert verteilt werden, können erst berechnet werden, wenn alle Verträge abgeschlossen sind. Diese Berechnung kann erst nach Abschluss des Wettbewerbs angestellt werden, da die genauen Beträge pro Verein von fünf Faktoren abhängen:

  • Am Ende tatsächlich im Marktpool vorhandener Betrag.
  • Zusammensetzung der Teilnehmerliste der UEFA Champions League 2016/17.
  • Anzahl Klubs aus den einzelnen Nationalverbänden, die in der UEFA Champions League 2016/17 vertreten sind.
  • Meisterschaftsrang der betreffenden Vereine im Vorjahr.
  • Leistung des betreffenden Vereins in der UEFA Champions League 2016/17.
  • Zusätzliche Beträge

    • Zusätzliche Beträge, die unter Umständen infolge höherer Bruttoeinnahmen aus kommerziellen Verträgen für die Verteilung an die Klubs zur Verfügung stehen (Überschuss), werden zunächst für die der Europäischen Klubvereinigung (ECA) gemäß Grundsatzvereinbarung mit der UEFA zustehenden Zahlung von 4,2 Mio. Euro (Richtwert) verwendet.
    • Der Betrag wird zunächst dem Marktpool-Anteil entnommen. Etwaige verbleibende Überschüsse werden gemäß Entscheidung des UEFA-Exekutivkomitees auf Empfehlung der UEFA-Kommission für Klubwettbewerbe im Verhältnis 60:40 zwischen festen Beträgen und Marktpool aufgeteilt.

    SOLIDARITÄTSZAHLUNGEN

    • Teams in der Qualifikation

    Nach dem neuen Verteilungsschlüssel stehen für Zahlungen an die an der Qualifikationsphase der UCL bzw. der UEL teilnehmenden Vereine 3,5 Prozent der gesamten Bruttoeinnahmen zur Verfügung. Ausgehend von 2,35 Mrd. Euro Gesamteinnahmen können somit 82,2 Mio. Euro wie folgt an die betreffenden Klubs ausgeschüttet werden:

    1. Qualifikationsrunde - 220.000 Euro
    2. Qualifikationsrunde - 320.000 Euro
    3. Qualifikationsrunde - 420.000 Euro (nur ausgeschiedene Klubs)

    • Jeder nationale Meister, der sich nicht für die Gruppenphase der UEFA Champions League qualifiziert, erhält neben den Beträgen für die jeweiligen Qualifikationsrunden zusätzlich 260.000 Euro.
    • In den Play-offs erfolgen keine Solidaritätszahlungen, da die daran teilnehmenden Vereine die weiter oben erwähnten Play-off-Prämien erhalten. Den in den Play-offs ausgeschiedenen Vereinen bleiben etwaige Zahlungen für die erste und zweite Qualifikationsrunde erhalten.
    • Zusätzliche Beträge, die unter Umständen infolge höherer Bruttoeinnahmen aus kommerziellen Verträgen für die Verteilung an die Klubs der Qualifikationsphase zur Verfügung stehen (Überschuss), werden proportional zu den den Vereinen zustehenden Festbeträgen aufgeteilt.
    • Nicht teilnehmende Klubs

    Die Solidaritätszahlungen an nicht teilnehmende Klubs, die über ihre Nationalverbände bzw. Ligen ausbezahlt werden, betragen nunmehr 5 Prozent der gesamten Bruttoeinnahmen aus beiden Wettbewerben.

    • Voraussichtlich werden damit 117,5 Mio. Euro an die Nationalverbände bzw. Ligen zur Weiterverteilung an ihre Klubs zur Verfügung stehen (bei höheren Bruttoeinnahmen aus den kommerziellen Rechten kann dieser Betrag höher ausfallen).
    • 80 Prozent dieses Betrags werden an Nationalverbände bzw. Ligen mit mindestens einem an der Gruppenphase der UEFA Champions League teilnehmenden Klub verteilt, 20 Prozent an Nationalverbände bzw. Ligen ohne Teilnehmer in der Gruppenphase der UEFA Champions League.

    Wie bereits letzte Saison (2015/16) richtet sich diese Ausschüttung an die Nationalverbände bzw. Ligen nicht mehr exklusiv nach dem Marktwert. Stattdessen werden 60 Prozent des verfügbaren Betrags zu gleichen Teilen unter allen Nationalverbänden bzw. Ligen aufgeteilt und nur 40 Prozent entsprechend dem TV-Marktwert der einzelnen Verbände in der UEFA Champions League.

    Nur Vereine, die in der Saison 2016/17 an keiner der beiden Gruppenphasen teilnehmen, haben Anspruch auf einen Anteil aus diesen Solidaritätszahlungen.

    Alle aufgeführten Zahlen verstehen sich vorbehaltlich Bestätigung durch die UEFA.