Champions League: Alles, was ihr über die Kader der Ligaphase und die Deadline der Spieler-Registrierung wissen müsst
Montag, 24. August 2026
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Wie viele Spieler kann ein Klub registrieren, wann ist die Deadline und was kann man danach noch ändern? Alles, was ihr über die Ligaphase der UEFA Champions League 2026/27 wissen solltet.
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Die Kader der Teilnehmer an der Ligaphase der UEFA Champions League nehmen langsam Form an. Wir erklären die Regeln.
Wer darf spielen?
Um an Spielen der UEFA Champions League teilnehmen zu können, muss ein Spieler gemäß dem Wettbewerbsreglement entweder auf der Liste A oder auf der Liste B registriert sein.
Wann müssen Vereine ihre Listen einreichen?
Liste A muss bis Mittwoch, 2. September 2026, 23:59 Uhr MEZ beim zuständigen Verband zur Überprüfung, Validierung und Weiterleitung an die UEFA eingereicht werden.
Liste B kann während der gesamten Saison geändert werden und muss spätestens am Tag vor dem betreffenden Spiel bis 23:59 Uhr MEZ eingereicht werden.
Die sieben Teams, die sich über die Play-offs qualifizieren, müssen in der Ligaphase nicht dieselben Listen verwenden.
Wann schließt das Transfer-Fenster?
Der Zeitraum der Transferfenster der Ligen, deren Klubs an der Ligaphase der Champions League teilnehmen, variieren nach Land. Alle Vereine müssen jedoch ihre Champions-League-Kader wie oben erwähnt bis 2. September registrieren, alle nachfolgenden Transfers sind für die Ligaphase nicht mehr zulässig.
Wer darf auf der Liste A stehen?
Jeder Klub darf während einer Saison maximal 25 Spieler auf der Liste A nominieren, mindestens zwei davon müssen Torhüter sein.
Kein Verein darf während der Spielzeit mehr als 25 Spieler auf der Liste A haben. Mindestens acht Plätze sind für "lokal ausgebildete Spieler" reserviert, von denen höchstens vier "vom Verband ausgebildet" sein dürfen. Falls ein Verein weniger als acht lokal ausgebildete Spieler auf seiner Liste A hat, so wird die Höchstzahl der Spieler auf dieser Liste entsprechend gekürzt.
Was ist ein "lokal ausgebildeter Spieler"?
Es gibt zwei Kategorien:
1. Ein vom Verein ausgebildeter Spieler, der für drei vollständige Spielzeiten oder über einen Zeitraum von 36 Monaten im Alter zwischen 15 und 21 Jahren bei seinem aktuellen Verein registriert war.
2. Ein vom Verband ausgebildeter Spieler, der zwischen seinem 15. und seinem 21. Geburtstag für drei vollständige Spielzeiten oder über einen Zeitraum von 36 Monaten bei einem oder mehreren Vereinen desselben Verbands registriert war.
Wer kann auf Liste B stehen?
Jeder Verein kann während der Spielzeit eine unbegrenzte Zahl von Spielern auf Liste B eintragen und jeder Verein muss mindestens drei Torhüter, Liste A und Liste B zusammen, registriert haben.
Ein Spieler kann auf Liste B eingetragen werden, wenn er am oder nach dem 1. Januar 2005 geboren wurde und seit seinem 15. Geburtstag während zwei aufeinander folgenden Jahren ununterbrochen bzw. während insgesamt drei aufeinander folgenden Jahren mit einer Unterbrechung von maximal einem Jahr für eine Ausleihe an einen Verein desselben Verbands für den betreffenden Verein spielberechtigt war.
16-jährige Spieler können auf Liste B eingetragen werden, wenn sie in den beiden vorangegangenen Jahren ununterbrochen für den betreffenden Verein spielberechtigt waren.
Dürfen Vereine Spieler registrieren, die in der Qualifikation zur UEFA Champions League oder in einem der beiden anderen Klubwettbewerbe der Männer zum Einsatz gekommen sind?
Ja. Ein Spieler, der in der ersten, zweiten und dritten Qualifikationsrunde oder in den Play-offs der UEFA Champions League, der UEFA Europa League oder der UEFA Conference League zum Einsatz kam, darf ab der Ligaphase der UEFA Champions League für einen anderen Verein spielen.
Können Vereine ihre Liste A nach Abschluss der Ligaphase ändern?
Ja, vor Beginn der K.-o.-Phase darf ein Verein maximal drei neue spielberechtigte Spieler für die im laufenden Wettbewerb verbleibenden Spiele nachmelden. Die Nachmeldung muss bis spätestens 4. Februar 2026 (23:59 Uhr MEZ) erfolgen. Einzelne oder alle Spieler dürfen in der Qualifikationsphase, in den Playoffs bzw. in der Ligaphase der UEFA Champions League, der UEFA Europa League oder der UEFA Conference League von einem anderen Verein eingesetzt worden sein..
Vereine, die an nationalen Meisterschaften teilnehmen, die im selben Kalenderjahr beginnen und enden, haben in den in Artikel 32.02 des Reglements der UEFA Champions League genannten Fällen Anspruch auf eine oder zwei zusätzliche Spielerregistrierungen.
Die Anzahl von 25 Spielern auf Liste A ist einzuhalten, ebenso wie die Anzahl von acht lokal ausgebildeten Spielern.
Können Vereine unter besonderen Umständen Spieler ersetzen?
Ja. Der Ersatz eines in Liste A registrierten Feldspielers ist im Falle einer langwierigen Verletzung oder Erkrankung von mindestens 60 Tagen Dauer zulässig. Während der Ligaphase bis einschließlich Spieltag 6 darf ein Verein vorübergehend maximal einen Feldspieler ersetzen und einen neuen Feldspieler registrieren, sofern dieser Spieler bereits vor Ablauf der Deadline für Liste A am 2. September 2026 beim Verein registriert war. Die Quote für lokal ausgebildete Spieler muss weiterhin eingehalten werden. Wenn der verletzte oder erkrankte Spieler vor Ablauf der 60-Tage-Frist genesen ist, bleibt dieser Spieler bis zum Ende der Frist für die Teilnahme an UEFA-Klubwettbewerben gesperrt.
Gibt es auch Ausnahmen bei den Torhütern?
Ja. Ein Ersatz nach Ablauf der entsprechenden Frist ist in den folgenden Fällen zulässig:
1. Langwierige Verletzung oder Krankheit (mindestens 30 Tage): Der betreffende Verein kann den ausgefallenen Torhüter zu einem beliebigen Zeitpunkt der Saison vorübergehend ersetzen. Ein Torhüter, der vor Ablauf dieser 30 Tage genesen ist, darf bis zum Ablauf der 30 Tage nicht wieder in Liste A aufgenommen werden. Selbst, wenn der ersetzte Torhüter ein lokal ausgebildeter Spieler war, muss der neue Torhüter nicht auch ein lokal ausgebildeter Spieler sein.
2. Dauerhafter Transfer: Der betreffende Verein kann den betreffenden Torhüter ersetzen und nach Spieltag 6 bzw. vor Abschluss der Ligaphase einen neuen Torhüter nachmelden. Wenn der ersetzte Torhüter ein lokal ausgebildeter Spieler war, muss der neue Torhüter nicht auch ein lokal ausgebildeter Spieler sein. Qualifiziert sich der Verein für die K.-o.-Phase, gilt der während der Ligaphase nachgemeldete Torhüter als einer von drei neuen Spielern, die für die K.-o.-Phase nachgemeldet werden können. Zu diesem Zeitpunkt ist die Regel bezüglich "lokal ausgebildeten Spielern" einzuhalten.
Mehr Infos über die Spieler-Registrierung
Weitere Infos findet Ihr in den Artikeln 30–32 der UEFA-Regularien zur Champions League.