Champions League: Alles, was ihr über die Kader der Ligaphase und die Deadline der Spieler-Registrierung wissen müsst
Mittwoch, 6. August 2025
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Wie viele Spieler kann ein Klub registrieren, wann ist die Deadline und was kann man danach noch ändern? Alles, was ihr über die Ligaphase der UEFA Champions League 2025/26 wissen solltet.
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Die Kader der 36 Teilnehmer an der Ligaphase der UEFA Champions League müssen bis zum Dienstag, den 2. September um 24.00 Uhr MEZ eingereicht sein: wir erklären die Regeln.
Bis wann müssen die Klubs ihre Kader eingereicht haben?
Jeder Verein muss zwei Spielerlisten einreichen, die Angaben wie Trikotnummer, Geburtsdatum und Nationalität enthalten. Darüber hinaus müssen die Listen eine Bestätigung des Vereinsarztes enthalten, dass alle Spieler die erforderliche medizinische Untersuchung absolviert haben. Liste A muss bis Dienstag, 2. September, 24:00 Uhr MEZ beim zuständigen Verband zur Überprüfung, Validierung und Weiterleitung an die UEFA eingereicht werden. Das gleiche Verfahren gilt für Liste B (weitere Details siehe unten), die spätestens um 24:00 Uhr MEZ am Tag vor jedem Spiel eingereicht werden muss.
Wann schließt das Transfer-Fenster?
Der Zeitraum der Transferfenster der Ligen, deren Klubs an der Ligaphase der Champions League teilnehmen, variieren nach Land. Alle Vereine müssen jedoch ihre Champions-League-Kader bis Dienstag, 2. September, um 24:00 Uhr MEZ registrieren, alle nachfolgenden Transfers sind für die Ligaphase nicht mehr zulässig.
Können Vereine Spieler nominieren, die in der Qualifikation zur UEFA Champions League oder in einem der anderen Männer-Klubwettbewerbe für einen anderen Klub eingesetzt wurden?
Ja. Ein Spieler, der in der ersten, zweiten oder dritten Qualifikationsrunde, den Play-offs zur UEFA Champions League, UEFA Europa League oder UEFA Conference League eingesetzt wurde, darf ab der Ligaphase der Champions League, Europa League oder Conference League für einen anderen Verein auflaufen.
Play-off-Sieger
Die sieben Teams, die sich in den Play-offs durchsetzen, müssen in der Ligaphase nicht mit demselben Kader antreten. Nach jeder Qualifikations-Runde dürfen die Klubs einen komplett neuen Kader einreichen.
Wer darf auf der Liste A stehen?
Jeder Klub darf während einer Saison maximal 25 Spieler auf der Liste A nominieren, mindestens zwei davon müssen Torhüter sein.
Kein Verein darf während der Spielzeit mehr als 25 Spieler auf der Liste A haben. Mindestens acht Plätze sind für "lokal ausgebildete Spieler" reserviert, von denen höchstens vier "vom Verband ausgebildet" sein dürfen. Falls ein Verein weniger als acht lokal ausgebildete Spieler auf seiner Liste A hat, so wird die Höchstzahl der Spieler auf dieser Liste entsprechend gekürzt.
Was ist ein "lokal ausgebildeter Spieler"?
Es gibt zwei Kategorien:
1. Ein "vom Verein ausgebildeter Spieler" ist ein Spieler, der – unabhängig von Staatsangehörigkeit und Alter – für drei vollständige Spielzeiten (d.h. den Zeitraum vom ersten bis zum letzten offiziellen Meisterschaftsspiel des betreffenden Landes) oder über einen Zeitraum von 36 Monaten im Alter zwischen 15 und 21 Jahren bei seinem aktuellen Verein registriert war.
2. Ein "vom Verband ausgebildeter Spieler" ist ein Spieler, der zwischen seinem 15. und seinem 21. Geburtstag für drei vollständige Spielzeiten (d.h. den Zeitraum vom ersten bis zum letzten offiziellen Meisterschaftsspiel des betreffenden Landes), oder über einen Zeitraum von 36 Monaten bei einem oder mehreren Vereinen desselben Verbands registriert war.
Was ist die Liste B?
Ein Spieler kann auf Liste B eingetragen werden, wenn er am oder nach dem 1. Januar 2004 geboren wurde und seit seinem 15. Geburtstag während zwei aufeinander folgenden Jahren ununterbrochen bzw. während insgesamt drei aufeinander folgenden Jahren mit einer Unterbrechung von maximal einem Jahr für eine Ausleihe an einen Verein desselben Verbands für den betreffenden Verein spielberechtigt war. 16-jährige Spieler können auf Liste B eingetragen werden, wenn sie in den beiden vorangegangenen Jahren ununterbrochen für den betreffenden Verein spielberechtigt waren.
Jeder Verein muss mindestens zwei Torhüter auf seiner Liste A haben und mindestens drei insgesamt (Liste A und Liste B zusammen)
Jeder Verein kann während der Spielzeit eine unbegrenzte Zahl von Spielern auf Liste B eintragen. Die Liste muss am Tag vor dem betreffenden Spiel bis spätestens 24.00 Uhr MEZ eintreffen.
Können Klubs während der Saison ihre Kader verändern?
Ja, nach Abschluss der Ligaphase und vor Beginn der K.-o.-Phase darf ein Verein maximal drei neue spielberechtigte Spieler für die im laufenden Wettbewerb verbleibenden Spiele nachmelden. Die Nachmeldung muss bis spätestens 5. Februar 2026 (24.00 Uhr MEZ) erfolgen.
Einzelne oder alle Spieler des oben genannten Kontingents dürfen in der Qualifikationsphase, in den Playoffs bzw. in der Ligaphase der UEFA Champions League, der UEFA Europa League oder der UEFA Conference League von einem anderen Verein eingesetzt worden sein.
Die Anzahl von 25 Spielern auf Liste A ist einzuhalten. Bei der Nachmeldung von Spielern ist die Regel bezüglich "lokal ausgebildeter Spieler" einzuhalten.
Gibt es Ausnahmen bei den Torhütern?
Ja, stehen einem Verein zu irgendeinem Zeitpunkt nicht mindestens zwei Torhüter aus seiner Liste A zur Verfügung, ist eine Ersetzung nach den im vorliegenden Reglement festgelegten Fristen in folgenden Fällen und unter folgenden Bedingungen ausnahmsweise zulässig:
1. Langwierige Verletzung oder Krankheit (mindestens 30 Tage): Der betreffende Verein kann den ausgefallenen Torhüter zu einem beliebigen Zeitpunkt der Saison vorübergehend ersetzen und einen neuen Torhüter nachmelden. Der Verein muss den Ersatztorhüter in den offiziellen Anmeldeunterlagen (Liste A) aufführen.
Ein Torhüter, der vor Ablauf dieser 30 Tage genesen ist, darf bis zum Ablauf der 30 Tage nicht wieder in Liste A aufgenommen werden. Selbst, wenn der ersetzte Torhüter ein lokal ausgebildeter Spieler war, muss der neue Torhüter nicht auch ein lokal ausgebildeter Spieler sein.
2. Dauerhafter Transfer eines oder mehrerer Torhüter: Der betreffende Verein kann den betreffenden Torhüter ersetzen und nach Spieltag 6 bzw. vor Abschluss der Ligaphase einen neuen Torhüter nachmelden. Wenn der ersetzte Torhüter ein lokal ausgebildeter Spieler war, muss der neue Torhüter nicht auch ein lokal ausgebildeter Spieler sein.
Qualifiziert sich der Verein für die K.-o.-Phase, gilt der während der Ligaphase nachgemeldete Torhüter als einer von drei neuen Spielern, die für die K.-o.-Phase nachgemeldet werden können. Zu diesem Zeitpunkt ist die Regel bezüglich "lokal ausgebildeten Spielern" einzuhalten.
Mehr Infos über die Spieler-Registrierung
Weitere Infos findet Ihr in den Artikeln 30–32 der UEFA-Regularien zur Champions League.