Gruppenphase der Champions League: Liste A & B, Registrierung und Deadlines
Mittwoch, 24. August 2022
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Wie viele Spieler kann ein Klub registrieren, wann ist die Deadline und welche Wechsel sind danach noch möglich? Alles, was Ihr über die Kader für die Gruppenphase der UEFA Champions League 2022/23 wissen müsst.
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Die 32 Teilnehmer an der Gruppenphase der UEFA Champions League müssen ihre Kader bis zum Freitag, den 2. September um Mitternacht (MEZ) benannt haben: wir erklären euch, was sonst noch wichtig ist.
Wann müssen die Klubs ihre Kader nominieren?
Jeder Klub muss zwei Listen mit Spielern einreichen, darauf finden sich dann Informationen wie die Rückennummern, das Geburtsdatum und die Nationalität. Die Liste A muss erst dem zuständigen nationalen Verband präsentiert und von diesem bestätigt, verifiziert und schließlich bis Freitag, den 2. September um 0.00 Uhr (MEZ) der UEFA vorgelegt werden. Gleiches gilt für die Liste B (mehr dazu weiter unten), die spätestens um 0.00 Uhr (MEZ) vor jedem Spieltag eingereicht werden muss.
Wann schließt das Transferfenster?
Das nationale Transferfenster der an der Gruppenphase teilnehmenden Klubs variiert von Nation zu Nation. Allerdings müssen alle Klubs ihre Kader für die Gruppenphase der UEFA Champions League bis zum 2. September (0.00 Uhr) einreichen. Danach getätigte Transfers sind nicht mehr für die Gruppenphase spielberechtigt.
Können die Klubs auch Neuzugänge nominieren, die in dieser Saison schon in der Qualifikation der UEFA Champions League - oder eines anderen Europapokal-Wettbewerbs - für einen anderen Klub gespielt haben?
Ja. Spieler, die in dieser Saison schon in der ersten, zweiten, dritten oder Play-off-Runde der UEFA Champions League, UEFA Europa League oder UEFA Europa Conference League zum Einsatz gekommen sind, dürfen in der Gruppenphase der UEFA Champions League, UEFA Europa League oder UEFA Europa Conference League für einen anderen Verein auflaufen.
Play-off-Gewinner
Die sechs Mannschaften, die sich über die Play-offs qualifiziert haben, können - wie nach jeder Qualifikations-Runde - für die Gruppenphase einen komplett neuen Kader nominieren.
Wer steht auf der Liste A?
Auf dieser Liste dürfen während der gesamten Saison maximal 25 Spieler stehen, mindestens zwei von ihnen müssen Torhüter sein.
Acht dieser 25 Plätze sind exklusiv für 'lokal ausgebildete Spieler' reserviert. Sollte ein Team weniger als acht 'Eigengewächse' nominieren, reduziert sich die Zahl der Spieler auf Liste A entsprechend.
Was ist ein 'lokal ausgebildeter Spieler'?
Hier gibt es zwei Kategorien:
1. Im Klub ausgebildete Spieler, die im Alter zwischen 15 und 21 Jahren mindestens drei Jahre bei diesem Klub unter Vertrag gestanden haben.
2. Im nationalen Verband ausgebildete Spieler, die im Alter zwischen 15 und 21 Jahren mindestens drei Jahre bei einem anderen Klub desselben Verbandes unter Vertrag gestanden haben. Kein Klub darf mehr als vier im Verband ausgebildete Spieler für die Liste der acht 'lokalen' Spieler melden.
Was ist die Liste B?
Ein Spieler kann auf der Liste B registriert werden, wenn er am oder nach dem 1. Januar 2001 geboren wurde und wenn er seit seinem 15. Geburtstag für mindestens zwei Jahre in Folge für den betreffenden Klub spielberechtigt war; oder für drei Jahre in Folge - bei einer maximal einjährigen Leihe - für einen Klub desselben Verbandes. 16-jährige Spieler dürfen registriert werden, wenn sie die letzten zwei Jahre ohne Unterbrechung beim betreffenden Klub unter Vertrag gestanden haben.
Jeder Klub muss mindestens zwei Torhüter auf seiner Liste A stehen haben und insgesamt mindestens drei Keeper auf beiden Listen ( A & B) zusammen.
Die Klubs dürfen während der Saison beliebig viele Spieler auf Liste B registrieren, allerdings muss die Liste bis spätestens 0.00 Uhr (MEZ) am Tag vor dem Spiel eingereicht werden.
Können die Klubs ihre Kader auch während der Saison verändern?
Ja, wenn sie die K.o.-Phase erreichen. Vor dem Achtelfinale können die Klubs maximal drei neue Spieler nominieren - Deadline ist hier der 2. Februar um 0.00 Uhr (MEZ).
Alle drei können zuvor auch schon für einen anderen Klub in der UEFA Champions League, UEFA Europa League oder UEFA Europa Conference League gespielt haben - egal, ob in der Qualifikation oder der Gruppenphase.
Die Liste A darf aber auch dann nur maximal 25 Spieler enthalten, darunter acht 'lokal ausgebildete Spieler'.
Das war's?
Nicht unbedingt. Wenn ein Klub aufgrund einer langwierigen (mindestens 30 Tage andauernden) Verletzung oder Krankheit keine zwei Torhüter auf seiner Liste A vorweisen kann, darf der Verein diesen Keeper jederzeit ersetzen.