Kader-Registrierung für Champions-League-Gruppenphase: Alle Infos
Mittwoch, 1. September 2021
Artikel-Zusammenfassung
Wie viele Spieler kann ein Klub melden, wann läuft die Frist ab und welche Änderungen sind möglich? Wissenswerte Infos rund um die Kader für die Gruppenphase der UEFA Champions League 2021/22.
Top-Medien-Inhalte des Artikels
Artikel-Aufbau
Die 32 Teilnehmer an der UEFA Champions League müssen bis Donnerstag, den 2. September um Mitternacht ihre Kader für die Gruppenphase bekannt geben. Wir erklären die Rahmenbedingungen dafür.
Hinweis: Es handelt sich hierbei um vereinfachte Erklärungen des offiziellen Regelwerks.
Wann übermitteln die Vereine ihre Kaderlisten?
Jeder Verein muss dem eigenen Nationalverband zwei Spielerlisten, auf denen auch Trikotnummern, Geburtsdatum und Nationalität stehen, vorlegen. Die Liste A muss bis Donnerstag, 2. September, 24 Uhr MEZ, verifiziert, bestätigt und an die UEFA weitergeleitet werden. Gleiches gilt für die Liste B (Details unten), die bis spätestens 24 Uhr MEZ am Tag vor jedem Spiel eingereicht werden muss.
Wann schließt das Transferfenster?
Nationale Transferfenster von Vereinen, die in der UEFA Champions League an den Start gehen, können je nach Nation variieren. Für die meisten Nationalverbände, deren Vertreter für die Gruppenphase feststehen, schloss das Fenster zu unterschiedlichen Uhrzeiten am 31. August.
Ausnahmen sind Portugal (22. September), Russland (7. September), Türkei (8. September) und Ukraine (3. September). Bis zum 2. September (24 Uhr MEZ) müssen dennoch alle Vereine ihre Kader für die UEFA Champions League melden. Jegliche Transfers nach diesem Zeitpunkt können für die Gruppenphase nicht berücksichtigt werden.
Können Klubs auch Spieler melden, die in der Qualifikation der UEFA Champions League oder einem der anderen beiden UEFA-Wettbewerbe für fremde Klubs gespielt haben?
Ja. Ein Spieler, der bereits in der Vorrunde oder in der ersten, zweiten oder dritten Qualifikationsrunde sowie den Play-offs zur UEFA Champions League, UEFA Europa League oder UEFA Europa Conference League eingesetzt wurde, darf in UEFA Champions League, UEFA Europa League oder UEFA Europa Conference League die Gruppenphase für einen anderen Klub spielen.
Play-off-Sieger
Die sechs Teams, die sich über die Play-offs qualifiziert haben, müssen in der Gruppenphase nicht den gleichen Kader verwenden. Nach jeder Qualifikationsrunde ist es den Klubs erlaubt, einen komplett neuen Kader zu melden.
Wer darf auf Liste A stehen?
Maximal 25 Spieler, von denen mindestens zwei Torhüter sein müssen.
Mindestens acht Plätze sind für "lokal ausgebildete Spieler" reserviert. Hat ein Verein weniger als acht lokal ausgebildete Spieler im Kader, so wird die Höchstzahl der Spieler auf Liste A entsprechend gekürzt.
Was ist ein "lokal ausgebildeter Spieler"?
Es gibt zwei Kategorien:
1. Vom Verein ausgebildete Spieler: Ein Spieler, der im Alter zwischen 15 und 21 drei vollständige Spielzeiten beim Verein unter Vertrag stand.
2. Vom Verband ausgebildeter Spieler: Ein Spieler, der im Alter zwischen 15 und 21 für drei Spielzeiten in demselben Verband registriert war. Ein Verein darf unter lokal ausgebildeten Spielern der Liste A höchstens vier Akteure führen, die vom Verband ausgebildet wurden.
Was ist die Liste B?
Ein Spieler darf auf der Liste B geführt werden, wenn er am oder nach dem 1. Januar 2000 geboren wurde und zwischen seinem 15. Geburtstag und dem Zeitpunkt seiner Registrierung bei der UEFA während zwei aufeinanderfolgenden Jahren für den betreffenden Verein spielberechtigt war oder an insgesamt drei Jahren in Folge, in denen er maximal für ein Jahr an einen Spieler aus dem gleichen Verband ausgeliehen war. 16-jährige Spieler können auf Liste B eingetragen werden, wenn sie in den beiden vorangegangenen Jahren ununterbrochen für den Verein spielberechtigt waren.
Klubs dürfen während einer Saison eine unbegrenzte Zahl von Spielern auf der Liste B eintragen. Die Liste muss am Tag vor einem Spiel bis spätestens 24 Uhr MEZ eintreffen.
Können Vereine in dieser Saison noch Änderungen am Kader vornehmen?
Ja, wenn sie die K.-o.-Runde erreichen. Vor dem Achtelfinale können die Vereine bis 24 Uhr MEZ am 2. Februar maximal drei neue Spieler registrieren.
Jene Spieler dürfen bereits in Qualifikation, Play-offs oder Gruppenphase der UEFA Champions League, UEFA Europa League oder UEFA Europa Conference League für einen anderen Klub eingesetzt worden sein.
Die maximale Anzahl von Spielern auf der Liste A bleibt jedoch bei 25 Spielern (inkl. der acht lokal ausgebildeten Spielern).
Ist das alles?
Nein. Wenn einem Verein aufgrund einer langfristigen Verletzung oder Erkrankung (mehr als 30 Tage) nicht mindestens zwei Torhüter seiner Liste A zur Verfügung stehen, darf der Verein den ausgefallenen Torhüter vorübergehend ersetzen.