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Einnahmenverteilung in der UEFA Champions League 2019/20

Die an der UEFA Champions League 2019/20 und am UEFA-Superpokal 2019 teilnehmenden Vereine erhalten insgesamt EUR 2,04 Mrd.

Einnahmenverteilung in der UEFA Champions League 2019/20
Einnahmenverteilung in der UEFA Champions League 2019/20 ©AFP/Getty Images

Die UEFA hat Einzelheiten zur Ausschüttung der Einnahmen aus der UEFA Champions League 2019/20 und dem UEFA-Superpokal 2019 an die Vereine sowie zu den Solidaritätszahlungen für die Qualifikationsphasen bekanntgegeben.

Die Bruttoeinnahmen aus der UEFA Champions League 2019/20, der UEFA Europa League 2019/20 und dem UEFA-Superpokal 2019 werden insgesamt auf ca. EUR 3,25 Mrd. geschätzt.

Von dem geschätzten Bruttobetrag von EUR 3,25 Mrd. werden EUR 295 Mio. für die Deckung organisatorischer bzw. administrativer Kosten im Zusammenhang mit den Wettbewerben abgezogen; weitere 7 % (EUR 227,5 Mio.) werden für Solidaritätszahlungen zurückgestellt. Von den übrigen EUR 2,73 Mrd. legt die UEFA 6,5 % für den europäischen Fußball beiseite; die verbleibenden 93,5% werden an die teilnehmenden Vereine ausgeschüttet.

Auf der Grundlage der oben genannten Einnahmenschätzung und der festgelegten Zuteilungen werden in der Saison 2019/20 EUR 2,55 Mrd. zur Verteilung an die teilnehmenden Vereine zur Verfügung stehen. Davon gehen EUR 2,04 Mrd. an die Teilnehmer der UEFA Champions League und des UEFA-Superpokals sowie EUR 510 Mio. an die Teilnehmer der UEFA Europa League. Hinzu kommen folgende Überträge aus dem Anteil der UEFA-Champions-League-Vereine:

• EUR 50 Mio. zum Anteil der Vereine der UEFA Europa League;
• EUR 10 Mio. für Solidaritätszahlungen an Vereine, die in der Qualifikationsphase der UEFA Champions League und UEFA Europa League 2019/20 ausscheiden. 

UEFA CHAMPIONS LEAGUE

Anteil für die zwölf Vereine, die an den UEFA Champions League Playoffs teilnehmen
Insgesamt werden EUR 30 Mio. an die Teilnehmer der Playoffs zur UEFA Champions League gezahlt: Ausgeschiedene Klubs erhalten einen festen Betrag von je EUR 5 Mio. Die Playoff-Sieger erhalten für diese Runde keine spezifischen Zahlungen, sondern erhalten die ihnen zustehenden Beiträge für die Teilnahme an der UEFA-Champions-League-Gruppenphase.

Anteil für die Vereine, die an der UEFA Champions League teilnehmen (ab Gruppenphase)
Voraussichtliche Beträge (insgesamt EUR 1,95 Mrd.)
Die Nettoeinnahmen für die teilnehmenden Klubs werden auf vier Säulen aufgeteilt:
• 25 % werden den Startprämien zugewiesen (EUR 488 Mio.);
• 30 % werden den leistungsabhängigen Festbeträgen zugewiesen (EUR 585 Mio.);
• 30 % werden auf der Basis der leistungsabhängigen Koeffizientenrangliste aus den vergangenen zehn Jahren verteilt (EUR 585 Mio.);
• 15 % werden den variablen Beträgen (Marktpool) zugewiesen (EUR 292 Mio.).

Startprämien (EUR 488 Mio.)
Jeder der 32 Vereine, die an der Gruppenphase teilnehmen, erhält eine Startprämie für die Gruppenphase in Höhe von EUR 15,25 Mio, augeteilt in eine Anzahlung in Höhe von EUR 14,5 Mio. und eine Restzahlung von EUR 0,75 Mio.

Feste Beträge (EUR 585 Mio.)
In der Gruppenphase werden für jedes Spiel leistungsabhängige Prämien gezahlt: EUR 2,7 Mio. für einen Sieg und EUR 900 000 für ein Unentschieden. Die Restbeträge (d.h. EUR 900 000 pro Unentschieden) werden am Ende entsprechend der Anzahl gewonnener Spiele in der Gruppenphase auf alle daran teilnehmenden Vereine verteilt.

Vereine, die sich für die K.-o.-Phase qualifizieren, erhalten folgende Beträge:
• Qualifikation für das Achtelfinale: EUR 9,5 Mio. pro Verein
• Qualifikation für das Viertelfinale: EUR 10,5 Mio. pro Verein
• Qualifikation für das Halbfinale: EUR 12 Mio. pro Verein
• Qualifikation für das Endspiel: EUR 15 Mio. pro Verein
• Der Sieger der UEFA Champions League erhält weitere EUR 4 Mio.

Die beiden Vereine, die sich für den UEFA-Superpokal 2019 qualifizieren, erhalten je EUR 3,5 Mio.; der Sieger dieses Spiels erhält zusätzlich EUR 1 Mio.

Koeffizientenrangliste (EUR 585 Mio.)
In der vergangenen Saison wurde eine neue Zehnjahreswertung eingeführt. Über die in diesem Zeitraum angesammelten Spielpunkte hinaus enthält die Rangliste jetzt auch Bonuspunkte für den Gewinn der UEFA Champions League bzw. des Pokals der europäischen Meistervereine, den Gewinn der UEFA Europa League bzw. des UEFA-Pokals sowie des Pokals der Pokalsieger. Auf der Grundlage dieser Parameter wurde eine Rangliste erstellt und der Gesamtbetrag von EUR 585,05 Mio. in „Koeffizientenanteile“ aufgeteilt, wobei jeder Anteil EUR 1,108 Mio. entspricht. Das am schlechtesten platzierte Team erhält einen Anteil (EUR 1,108 Mio.); für jeden Rang kommt ein zusätzlicher Anteil hinzu, so dass das am besten platzierte Team 32 Anteile (EUR 35,46 Mio.) erhält.

Rangliste auf UEFA.com

Marktpool (EUR 292 Mio.)
Der geschätzte Betrag von EUR 292 Mio. wird gemäß dem jeweiligen Wert des Fernsehmarktes, den die an der UEFA Champions League (ab der Gruppenphase) teilnehmenden Vereine vertreten, anteilig ausgeschüttet. Die verschiedenen Marktanteile werden unter den teilnehmenden Vereinen aus dem jeweiligen Verband aufgeteilt.

Die entsprechenden Beträge pro Verein, die gemäß dem jeweiligen Marktwert verteilt werden, hängen von fünf Faktoren ab:

1) am Ende tatsächlich im Marktpool vorhandener Betrag;
2) Zusammensetzung der Teilnehmerliste der UEFA Champions League 2019/20;
3) Anzahl Vereine aus den einzelnen Nationalverbänden, die in der UEFA Champions League 2019/20 vertreten sind;
4) Meisterschaftsrang der betreffenden Vereine im Vorjahr;
5) Leistung des betreffenden Vereins in der UEFA Champions League 2019/20.

SOLIDARITÄTSZAHLUNGEN

Solidaritätszahlungen in der Qualifikationsphase der UEFA-Klubwettbewerbe

Gemäß dem neuen Verteilungsschlüssel werden EUR 107,5 Mio. an die Vereine ausgeschüttet.

UEFA Champions League – Meister- und Ligaweg
Jeder nationale Meister, der sich nicht für die Gruppenphase der UEFA Champions League oder der UEFA Europa League qualifiziert, erhält neben den Beträgen für die jeweiligen Qualifikationsrunden zusätzlich EUR 260 000.

Alle an der Qualifikationsphase beteiligten Vereine, die sich nicht für die UCL-Playoffs qualifizieren, erhalten pro bestrittener Runde folgende Beträge:
• Vorrunde – EUR 230 000
• Erste Qualifikationsrunde – EUR 280 000
• Zweite Qualifikationsrunde – EUR 380 000
• Dritte Qualifikationsrunde – EUR 480 000 (nur für Vereine, die im Meisterweg ausscheiden, da Mannschaften, die im Ligaweg ausscheiden, sich direkt für die Gruppenphase der UEFA Europa League qualifizieren und deshalb für sie der Verteilungsschlüssel dieses Wettbewerbs zur Anwendung kommt).

In den Playoffs erfolgen keine Solidaritätszahlungen, da für die daran teilnehmenden Vereine das zentralisierte Verteilungssystem für UEFA Champions League und UEFA Europa League zur Anwendung kommt.

Solidaritätszahlungen an Vereine, die nicht an der Gruppenphase der UEFA Champions League und der UEFA Europa League teilnehmen

Die Solidaritätszahlungen an nicht teilnehmende Vereine, die über ihre Nationalverbände ausgezahlt werden, betragen 4 % der gesamten Bruttoeinnahmen aus beiden Wettbewerben.

In diesem Rahmen wird somit ein Gesamtbetrag von EUR 130 Mio. an die Nationalverbände für ihre Vereine ausgeschüttet.