Crvena zvezda von der UEFA Champions League ausgeschlossen
Freitag, 6. Juni 2014
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Die rechtsprechende Kammer der UEFA-Finanzkontrollkammer für Klubs hat den FK Crvena zvezda wegen Verstößen gegen die Regularien für Klublizenzierungen und finanzielles Fairplay von der UEFA Champions League ausgeschlossen.
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Die rechtsprechende Kammer der UEFA-Finanzkontrollkammer für Klubs (FKKK), unter dem Vorsitz von José Narciso da Cunha Rodrigues, hat ihre Entscheidung im Fall des FK Crvena zvezda (Roter Stern Belgrad) bekannt gegeben. Der Chefermittler der FKKK hatte den Fall Anfang April der rechtsprechenden Kammer vorgelegt, nachdem er Informationen darüber erhalten hatte, dass es eine Beschwere wegen nicht geleisteter Zahlungen gebe.
Die rechtsprechende Kammer der FKKK erklärte nun, dass der serbische Meister gegen einige Punkte der UEFA-Regularien für Klublizenzierungen und finanzielles Fairplay verstoßen habe. Demzufolge wird FK Crvena zvezda von der Teilnahme an der UEFA Champions League 2014/15 ausgeschlossen, für die sich der Klub sportlich qualifiziert hatte.
Der Verein hat zehn Tage Zeit, gegen diese Entscheidung beim Internationalen Sportgerichtshof (CAS) Beschwerde einzulegen.
Eine Untersuchung gegen den Serbischen Fußballverband (FSS) könnte vom Chefermittler in den nächsten Tagen eröffnet werden. Durch die Vergabe der Lizenz für Crvena zvezda habe der Verband gegen Regeln der Klublizenzierung verstoßen.