UEFA-Erklärung zur Integrität der Wettbewerbe
Freitag, 11. April 2014
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Die Integrität des sportlichen Wettbewerbs ist ein fundamentales Prinzip der UEFA und die Disziplinarregularien des Verbandes besagen eindeutig, dass kein Klub bestimmen darf, welche Spieler der jeweilige Gegner auflaufen lässt.
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Mit Blick auf Medienberichte über die Situation von Club Atlético de Madrids Torhüter Thibaut Courtois möchte die UEFA ihre Position noch einmal klarstellen.
Die Integrität des sportlichen Wettbewerbs ist ein fundamentales Prinzip der UEFA.
Die Regularien der UEFA Champions League und die UEFA-Disziplinar-Regeln haben klare Maßgaben, die es jedem Klub verbieten, auf Spieler einer gegnerischen Mannschaft Einfluss zu nehmen oder auch nur zu versuchen, Einfluss zu nehmen.
Daraus folgt, dass jegliche Klausel in einem privaten Vertrag zwischen Klubs, die zur Folge haben kann, wen die Klubs in bestimmten Spielen auflaufen oder nicht auflaufen lassen, null und nichtig ist und auch nicht einklagbar, soweit es die UEFA betrifft.
Jeder Versuch, so eine Klausel durchzusetzen, wäre eine klare Verletzung der UEFA-Disziplinar-Regularien sowie der Regularien der UEFA Champions League und würde entsprechend sanktioniert werden.