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Geldstrafe und teilweise Stadionsperre für Bayern

Nach diskriminierendem Verhalten und dem Zeigen eines illegalen Banners von Fans des FC Bayern München am 11. März wurde der Klub mit einer Geldstrafe und einer anteiligen Stadionsperre belegt.

Die Fußball Arena München bleibt im nächsten Europapokalheimspiel der Bayern teilweise geschlossen
Die Fußball Arena München bleibt im nächsten Europapokalheimspiel der Bayern teilweise geschlossen ©Domenic Aquilina

Die Kontroll- und Disziplinarkammer der UEFA hat den FC Bayern München aufgrund von Vorfällen beim Achtelfinal-Rückspiel der UEFA Champions League am 11. März gegen Arsenal FC mit Sanktionen belegt.

Nach dem Vorwurf von diskriminierendem Verhalten der Bayern-Fans (Artikel 14 der UEFA-Rechtspflegeordnung) und dem Zeigen eines illegalen Banners (Artikel 16 (2e) DR) während des 1:1-Remis in München hat die Kontroll- und Disziplinarkammer entschieden:

• Die Fußball Arena München teilweise zu schließen. Das bedeutet im Speziellen, dass der Block 124 im nächsten Heimspiel der Bayern in einem UEFA-Wettbewerb – namentlich dem Viertelfinal-Rückspiel in der UEFA Champions League am 9. April gegen Manchester United FC – geschlossen bleibt.

• Den Klub zu einer Geldstrafe von 10.000 Euro wegen dem Zeigen eines illegalen Banners zu verurteilen.