Geldstrafe und teilweise Stadionsperre für Bayern
Montag, 24. März 2014
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Nach diskriminierendem Verhalten und dem Zeigen eines illegalen Banners von Fans des FC Bayern München am 11. März wurde der Klub mit einer Geldstrafe und einer anteiligen Stadionsperre belegt.
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Die Kontroll- und Disziplinarkammer der UEFA hat den FC Bayern München aufgrund von Vorfällen beim Achtelfinal-Rückspiel der UEFA Champions League am 11. März gegen Arsenal FC mit Sanktionen belegt.
Nach dem Vorwurf von diskriminierendem Verhalten der Bayern-Fans (Artikel 14 der UEFA-Rechtspflegeordnung) und dem Zeigen eines illegalen Banners (Artikel 16 (2e) DR) während des 1:1-Remis in München hat die Kontroll- und Disziplinarkammer entschieden:
• Die Fußball Arena München teilweise zu schließen. Das bedeutet im Speziellen, dass der Block 124 im nächsten Heimspiel der Bayern in einem UEFA-Wettbewerb – namentlich dem Viertelfinal-Rückspiel in der UEFA Champions League am 9. April gegen Manchester United FC – geschlossen bleibt.
• Den Klub zu einer Geldstrafe von 10.000 Euro wegen dem Zeigen eines illegalen Banners zu verurteilen.