UEFA begrüßt TAS-Entscheidung zum FC Salzburg
Dienstag, 11. März 2014
Artikel-Zusammenfassung
Die UEFA hat die Entscheidung des Internationalen Sportgerichtshofs begrüßt, den Einspruch des FC Salzburg gegen eine Entscheidung des UEFA-Berufungssenats vom 16. August 2013 zurückzuweisen.
Top-Medien-Inhalte des Artikels
Artikel-Aufbau
Die UEFA hat die Entscheidung des Internationalen Sportgerichtshofs (TAS) begrüßt, den Einspruch des FC Salzburg gegen eine Entscheidung des UEFA-Berufungssenats vom 16. August 2013 zurückzuweisen.
Der FC Salzburg hatte nach dem Ausscheiden gegen Fenerbahçe SK in der dritten Qualifikationsrunde der UEFA Champions League 2013/14 Protest eingelegt, den allerdings sowohl die UEFA-Kontroll- und Disziplinarkammer (am 9. August 2013) als auch der UEFA-Berufungssenat (16. August 2013) abgewiesen hatten. Außerdem hatte der TAS schon den Antrag des FC Salzburg zurückgewiesen, provisorisch am Start zur neuen Saison der UEFA Champions League am 21. August 2013 teilnehmen zu dürfen.
In einem endgültigen und begründeten Urteil hat der TAS nun die Position der UEFA bezüglich des Einspruches des FC Salzburg bestätigt.
Durch diese Entscheidung des TAS sind nun alle Disziplinarverhandlungen hinsichtlich der Saison 2013/14 der UEFA Champions League und der UEFA Europa League abgeschlossen. Alle Entscheidungen der UEFA-Disziplinarkammern vom Sommer 2013 bezüglich dieser beiden Wettbewerbe waren angemessen.