Einnahmen-Verteilung in der UEFA Champions League
Mittwoch, 12. September 2012
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Details des neuen Ausschüttungssystems sind von der UEFA beschlossen worden, in enger Zusammenarbeit mit der Europäischen Klubvereinigung (ECA).
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Die UEFA hat ihren detaillierten finanziellen Verteilungsschlüssel für den Klubwettbewerbszyklus 2015-18 bekanntgegeben. Die an die teilnehmenden Vereine und in Form von Solidaritätszahlungen ausgeschütteten Beträge sind im Vergleich zum Zyklus 2012-15 massiv angestiegen.
Die UEFA hat ein in enger Zusammenarbeit mit der Europäischen Klubvereinigung (ECA) erarbeitetes Ausschüttungssystem beschlossen. Erstmals werden sämtliche Einnahmen aus den beiden Klubwettbewerben in einem einzigen Topf vereint, wobei die Ausschüttung an die Teilnehmer in einem festen Verhältnis von 3,3 zu1 zwischen der UEFA Champions League und der UEFA Europa League erfolgt. Im laufenden Zyklus 2012-15, in dem zwei separate Einnahmen- und Verteiltöpfe zur Anwendung kommen und kein fixes Verhältnis zwischen den beiden Wettbewerben besteht, erhalten die Vereine in der UEFA Europa League rund EUR 1 Mio. pro EUR 4,3 Mio. für die Klubs in der UEFA Champions League.
UEFA Champions League
• Der voraussichtlich für die Ausschüttung an die Klubs der UEFA Champions League pro Saison verfügbare Gesamttopf beläuft sich auf EUR 1,257 Mrd.
• An den Playoffs teilnehmende Klubs erhalten insgesamt EUR 50 Mio.: EUR 2 Mio. für jeden Playoff-Sieger und EUR 3 Mio. für die ausgeschiedenen Vereine.
• Der Betrag von EUR 1,207 Mrd. für die Vereine, welche die Gruppenphase erreichen, wird wie üblich zwischen festen Beträgen und Marktpool aufgeteilt. Der Marktpool-Anteil wird jedoch von 45 % auf 40 % des Totals gekürzt und die festen Beträge entsprechend auf 60 % erhöht.
Feste Beträge (EUR 724,4 Mio.)
• Startprämie Gruppenphase: EUR 12 Mio.
• Leistungsprämie Gruppenphase: EUR 1,5 Mio. pro Sieg und EUR 500 000 pro Unentschieden
• Achtelfinale: EUR 5,5 Mio.
• Viertelfinale: EUR 6 Mio.
• Halbfinale: EUR 7 Mio.
• Endspiel: EUR 15 Mio. für den Sieger, EUR 10,5 Mio. für den unterlegenen Finalisten
• Zusätzlich kann der Sieger des UEFA-Superpokals Einnahmen von EUR 4 Mio. erwarten, der unterlegene Finalist EUR 3 Mio.
Marktpool (EUR 482,9 Mio.)
• Der Betrag von EUR 482,9 Mio. wird gemäß dem jeweiligen Wert des Fernsehmarktes, den die UEFA-Champions-League-Teilnehmer (ab der Gruppenphase) vertreten, ausgeschüttet und unter den Teilnehmern des entsprechenden Nationalverbands aufgeteilt.
• Wie bisher wird die Hälfte des Betrags, der dem jeweiligen Verband gemäß Marktwert zusteht, unter den Klubs entsprechend deren Leistung in der vergangenen nationalen Meisterschaft aufgeteilt und die andere Hälfte wird proportional zur Anzahl von jeder Mannschaft in der UEFA Champions League 2015/16 bestrittener Partien ausbezahlt.
• Scheidet ein Klub eines Verbands, der durch einen oder mehrere Klubs in der Gruppenphase der UEFA Champions League vertreten ist, in den Playoffs aus, erhält der ausgeschiedene Klub 10 % des Marktpool-Anteils seines Verbands. Dies ist ein neues Element, das im bisherigen Ausschüttungsmodell nicht existierte.
Solidaritätszahlungen an nicht für die Gruppenphasen qualifizierte Vereine
Ein verbesserter Verteilungsschlüssel für die Solidaritätszahlungen an Klubs, die nicht an der Gruppenphase der UEFA Champions League und der UEFA Europa League teilnehmen, wurde von der UEFA für den Zeitraum zwischen 2015 und 2018 ebenfalls übernommen.
• Die Ausschüttung an in den Qualifikationsphasen der beiden Wettbewerbe teilnehmende Klubs (mit Ausnahme jener, die sich für die Gruppenphase der UEFA Champions League qualifizieren und somit keinen Anspruch auf Solidaritätszahlungen haben), umfassen 3,5 % der Gesamteinnahmen. Ein Betrag von mindestens EUR 78,6 Mio. wird ausgeschüttet im Vergleich zu EUR 47,5 Mio. im Zyklus 2012-15, was einen Anstieg um rund 60 % bedeutet.
• Vereine, die vor der UEFA Champions League Gruppenphase ausscheiden, erhalten pro Runde folgende Beträge: EUR 200 000 in der ersten Qualifikationsrunde, EUR 300 000 in der zweiten Qualifikationsrunde und EUR 400 000 in der dritten Qualifikationsrunde (letzterer Betrag nur, wenn der Verein nicht die UEFA-Champions-League-Playoffs bestreitet). Zudem erhält jeder Landesmeister, der nicht bis in die Gruppenphase der UEFA Champions League vorstößt, EUR 250 000.
Solidaritätszahlungen an nicht für UEFA-Klubwettbewerbe qualifizierte Vereine
• Ein Total von EUR 112 Mio. wird an Nationalverbände und/oder Ligen zugunsten ihrer Vereine ausgeschüttet. Im Zyklus 2012-15 waren es EUR 82,4 Mio., was einen Anstieg um über 35 % ausmacht. 80 % dieses Betrags wird an Nationalverbände und/oder Ligen mit mindestens einem an der Gruppenphase der UEFA Champions League teilnehmenden Klub verteilt und 20 % an Nationalverbände und/oder Ligen ohne Teilnehmer. Nur Vereine, die an keiner der beiden Gruppenphasen teilnehmen, haben Anspruch auf einen Anteil dieser Solidaritätszahlungen.
• Zudem richtet sich diese Ausschüttung an die Nationalverbände und/oder Ligen nicht mehr exklusiv nach dem Marktwert, denn 60 % des verfügbaren Betrags werden künftig zu gleichen Teilen unter allen Nationalverbänden und/oder Ligen aufgeteilt und nur 40 % entsprechend dem Marktwert. Somit wird eine fairere Verteilung der Solidaritätsbeiträge an die europäischen Vereine sichergestellt.