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CAS weist Bayern-Einspruch ab

Der Internationale Sportgerichtshof CAS hat den Einspruch des FC Bayern München gegen die vom UEFA-Berufungssenat bestätigten Sperre von drei Spielen für Franck Ribéry abgewiesen.

CAS weist Bayern-Einspruch ab
CAS weist Bayern-Einspruch ab ©UEFA.com

Der Internationale Sportgerichtshof CAS hat den Einspruch des FC Bayern München gegen die vom UEFA-Berufungssenat bestätigten Sperre von drei Spielen für Franck Ribéry abgewiesen.

Bei der heutigen Anhörung in Lausanne (Schweiz) bestätige der CAS endgültig die Entscheidung des UEFA-Berufungssenat, die diese am 5. Mai getroffen hatte. Damit wird Ribéry im Finale der UEFA Champions League am kommenden Samstag in Madrid nicht dabei sein können.

Der UEFA-Berufungssenat hatte die Sperre von drei Spielen für Ribéry, die die Kontroll- und Disziplinarkammer der UEFA am 28. April ausgesprochen hatte, nach einem Einspruch der Bayern bereits bestätigt.

Die ursprüngliche Entscheidung, die von der Kontroll- und Disziplinarkammer der UEFA getroffen wurde, ahndet das schwere Foul, nach dem Ribéry am 21. April im Halbfinalhinspiel der UEFA Champions League gegen Olympique Lyonnais des Platzes verwiesen worden war.

Der französische Nationalspieler hat im Halbfinalrückspiel am 27. April gegen Lyon bereits ein Spiel abgesessen, nun aber fehlt er noch am 22. Mai im Endspiel der UEFA Champions League gegen den FC Internazionale Milano und im nächsten Spiel eines UEFA-Vereinswettbewerbes, für das er eingesetzt werden könnte.

Die Gründe für das CAS-Urteil werden in den kommenden Tagen veröffentlicht.

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