Van Bommel im Rückspiel dabei
Mittwoch, 21. März 2007
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Der Berufungssenat der UEFA hat die Sperre von Mittelfeldspieler Mark van Bommel vom FC Bayern München für das Viertelfinal-Rückspiel am 11. April gegen den AC Milan aufgehoben.
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Der Berufungssenat der UEFA hat die Sperre für Mark van Bommel vom FC Bayern München für das Viertelfinal-Rückspiel der UEFA Champions League am 11. April gegen den AC Milan in München aufgehoben.
Im Hinspiel nicht dabei
Im Hinspiel in Mailand am 3. April ist der Niederländer trotzdem nicht mit dabei, weil er im Achtelfinal-Rückspiel gegen Real Madrid CF am 7. März mit der Gelb-Roten Karte vom Platz gestellt wurde.
Erste Instanz
Letzte Woche hat die UEFA-Kontroll- und Disziplinarkammer auf Grundlage der Disziplinar-Regularien der UEFA entschieden, die zusätzliche Sperre für Van Bommel (die eigentlich für ein Jahr auf Bewährung ausgesetzt war) zu verhängen. Er wurde damit bestraft, weil er nach seinem Treffer im Hinspiel in Madrid eine unangemessene Geste in Richtung der Fans gemacht hatte.
Urteil annulliert
Mit der zusätzlichen Sperre hätte er auch im Rückspiel gegen Milan aussetzen müssen. Am Mittwoch hat der Berufungssenat nun jedoch entschieden, dieses Urteil zu annullieren. Damit ist Van Bommel nur im Hinspiel gesperrt. Die anderen beiden Maßnahmen, die nach der Partie in Madrid gegen Van Bommel verhängt wurden, bleiben jedoch bestehen. Die Kontroll- und Disziplinarkammer hat den 29-Jährigen dazu verurteilt, bei einem Juniorenturnier in diesem Jahr der UEFA zur Verfügung zu stehen und dabei für Fairplay zu werben. Daneben muss Van Bommel auch noch eine Geldstrafe in Höhe von 6200 Euro bezahlen.