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UEFA verschiebt sämtliche für Juni geplanten Länderspiele

Im Nachgang zur heutigen Videokonferenz mit den Generalsekretären aller 55 UEFA-Mitgliedsverbände und den Empfehlungen der am 17. März eingesetzten Arbeitsgruppe hat das UEFA-Exekutivkomitee eine Reihe von Entscheidungen getroffen.

Im Nachgang zur heutigen Videokonferenz mit den Generalsekretären aller 55 UEFA-Mitgliedsverbände und den Empfehlungen der am 17. März eingesetzten Arbeitsgruppe hat das UEFA-Exekutivkomitee folgende Entscheidungen getroffen:

Wettbewerbsangelegenheiten:

• Alle Männer- und Frauen-Länderspiele, die im Juni 2020 hätten stattfinden sollen, werden bis auf Weiteres verschoben. Hierunter fallen die Playoffs zur UEFA EURO 2020 und die Qualifikationsspiele zur UEFA Women’s EURO 2021 ebenso wie alle übrigen UEFA-Wettbewerbsspiele einschließlich der zentralisierten Freundschaftsländerspiele.

• UEFA-Junioren-Nationalmannschaftswettbewerbe:

(i) Die Endrunde der UEFA-U17-Europameisterschaft im Mai 2020 wird abgesagt.

(ii) Die Endrunde der UEFA-U19-Frauen-Europameisterschaft im Juli 2020 wird abgesagt.

(iii) Die Endrunde der UEFA-U17-Frauen-Europameisterschaft im Mai 2020 wird bis auf Weiteres verschoben (da es sich um ein Qualifikationsturnier für die FIFA-U17-Frauen-Weltmeisterschaft handelt).

(iv) Die Endrunde der UEFA-U19-Europameisterschaft im Juli 2020 wird bis auf Weiteres verschoben (da es sich um ein Qualifikationsturnier für die FIFA-U20-Weltmeisterschaft handelt).

• Die für April 2020 geplante Endphase der UEFA Futsal Champions League wird bis auf Weiteres verschoben.

• Sämtliche Fristen für die UEFA-Klubwettbewerbe 2020/21 werden ebenfalls bis auf Weiteres verschoben, darunter insbesondere jene das Zulassungsverfahren und die Spielerregistrierung betreffend. Die UEFA wird zu gegebener Zeit neue Fristen festsetzen.

Klublizenzierung und finanzielles Fairplay:

Das Exekutivkomitee bekräftigte, dass es weiterhin voll hinter der Klublizenzierung und dem finanziellen Fairplay stehe, war sich jedoch einig, dass unter den aktuellen, außergewöhnlichen Umständen einige besondere Maßnahmen vonnöten seien, um die Arbeit der Mitgliedsverbände und Klubs zu erleichtern.

Es sprach sich dafür aus, den Mitgliedsverbänden mehr Zeit zu geben, das Klublizenzierungsverfahren abzuschließen, bis das Zulassungsverfahren für die nächste UEFA-Klubwettbewerbssaison neu geregelt ist.

In Anbetracht der wachsenden Unsicherheit infolge der derzeitigen, außergewöhnlichen Ereignisse hat das Exekutivkomitee ferner entschieden, die Klublizenzierungsbestimmungen hinsichtlich der Zusammenstellung und Beurteilung der zukunftsbezogenen Finanzinformationen der Klubs auszusetzen. Diese Entscheidung gilt ausschließlich im Zusammenhang mit der Teilnahme an den UEFA-Klubwettbewerben 2020/21.