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Disziplinarentscheidung für Partie Rumänien - Ungarn

Die UEFA-Kontroll-, Ethik- und Disziplinarkammer hat eine Entscheidung nach den Vorfällen beim Spiel der European Qualifiers zwischen Rumänien und Ungarn bekannt gegeben.

Disziplinarentscheidung für Partie Rumänien - Ungarn
Disziplinarentscheidung für Partie Rumänien - Ungarn ©Getty Images

Die UEFA-Kontroll-, Ethik- und Disziplinarkammer (CEDB) hat heute eine Entscheidung nach den Vorfällen beim Spiel der Gruppe F der European Qualifiers zwischen Rumänien und Ungarn (1:1) am 11. Oktober in Bukarest bekannt gegeben.

Rumänischer Fußballverband (FRF)

Vorfälle: Abbrennen und Werfen von Feuerwerkskörpern und Raketen – Artikel 16(2) UEFA-Rechtspflegeordnung; Verwendung von Laserpointern – Art. 16(2) DR; Zuschauerausschreitungen – Art. 16(2) DR; Verbotene Plakate – Art. 16 DR

Sanktionen: Der CEDB beschloss, dass der FRF beim nächsten Heimspiel in einem UEFA-Wettbewerb eine Teilsperrung des von sich auserwählten Stadions (z.B. Arena Națională) vornehmen muss. Insbesondere der Block 122 muss geschlossen bleiben. Der FRF wurde zudem mit einer Geldstrafe von 32 000 Euro belegt.

Ungarischer Fußballverband (MLSZ)

Vorfälle: Rassistisches Verhalten – Artikel 14 UEFA-Rechtspflegeordnung; Abbrennen und Werfen von Feuerwerkskörpern und Raketen – Art. 16(2) DR; Zuschauerausschreitungen (Zerstörte Sitze, die anschließend als Wurfobjekte benutzt wurden) – Art. 16(2) DR

Sanktionen: Der CEDB beschloss, dass der MLSZ beim nächsten Heimspiel in einem UEFA-Wettbewerb eine Teilsperrung des von sich auserwählten Stadions (z.B. Flórián Albert Stadio) vornehmen muss. Die Teilsperrung muss mindestens 2 500 Sitzplätze umfassen. Der MLSZ wurde zudem mit einer Geldstrafe von 30 000 Euro belegt. Außerdem muss der MLSZ innerhalb der nächsten 30 Tage mit dem FRF in Kontakt treten, um einen Vergleich für den verursachten Schaden der Fans zu erzielen.

Der Kampf gegen Rassismus hat bei der UEFA eine hohe Priorität. Der europäische Dachverband fährt eine Null-Toleranz-Politik bei Rassismus und Diskriminierung auf dem Platz sowie auf der Tribüne. Jegliche Form von rassistischem Verhalten wird als schweres Vergehen gegen die Disziplinarregularien eingestuft und hat als Strafe strenge Sanktionen zur Folge. Nach der Einführung der neuen Disziplinarregulierungen im Juni 2013 wurde der Kampf gegen rassistisches Verhalten nochmals verschärft. Dementsprechend wurden strengere Strafen eingeführt, um vor solchem Verhalten abzuschrecken.

Gegen diese Entscheidungen kann Berufung eingelegt werden.