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Sechs Spiele Sperre für die Türkei

Die Türkei muss nach einem FIFA-Urteil ihre nächsten sechs Heimpunktspiele unter Ausschluss der Öffentlichkeit auf neutralem Boden austragen.

Die Türkei muss ihre nächsten sechs Heimpunktspiele unter Ausschluss der Öffentlichkeit auf neutralem Boden austragen. So lautet das Urteil der FIFA nach den Vorfällen bei der Play-off-Partie der Qualifikation zur FIFA-Weltmeisterschaft im November gegen die Schweiz.

Neutraler Boden
Nach dem Urteil der FIFA-Disziplinarkommission muss der Türkische Fußballverband (TFF) "die nächsten sechs Heimpunktspiele unter Ausschluss der Öffentlichkeit auf neutralem Boden, in einem der UEFA angeschlossenen Land und mindestens 500 Kilometer von der türkischen Grenze entfernt austragen". Die TFF muss aufgrund der Vorfälle beim Rückspiel am 16. November in Istanbul zudem eine Geldstrafe in Höhe von 130.000 Euro sowie die Verfahrenskosten, die einen ähnlich hohen Betrag ausmachen, zahlen.

Strafe für Spieler
Zudem wurden die türkischen Nationalspieler Alpay Özalan und Emre Belözoglu für jeweils sechs Punktspiele gesperrt, beide Akteure wurden überdies zu einer Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro verurteilt. Serkan Balcı muss 3000 Euro zahlen und bei zwei Punktspielen zuschauen. Assistenztrainer Mehmet Özdilek wurde für zwölf Monate für alle fußballbezogenen Aktivitäten gesperrt und muss 10.000 Euro Geldstrafe bezahlen.

Berufung möglich
Auch der Schweizer Nationalspieler Benjamin Huggel wurde für sechs Punktspiele gesperrt und zu einer Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro verurteilt. Physiotherapeut Stephan Meyer wurde für zwei Spiele gesperrt und muss zudem 4000 Euro zahlen. Zu allen Geldstrafen kommen noch die jeweiligen Verfahrenskosten hinzu. Die FIFA gab bekannt: "Mit Ausnahme der Entscheide gegen Serkan Balci und Stephan Meyer sind gegen alle übrigen erstinstanzlichen Entscheide der Disziplinarkommission bei der Berufungskommission der FIFA Rekurse möglich, bevor im Einklang mit den FIFA-Statuten das internationale Sportschiedsgericht (CAS) in Lausanne als letzte Instanz angerufen werden kann."